Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.8.7.4 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 598

Die Programme der EU in den Bereichen Bildung und Forschung sind weltweit einzigartig, sowohl betreffend das finanzielle Volumen als auch betreffend die Breite der abgedeckten Themen und Aktivitäten. Für die Schweiz mit ihrer Lage im Zentrum Europas und der damit verbundenen starken Beziehung zu den benachbarten EUStaaten sind diese Programme von grosser Bedeutung. Eine Assoziierung ermöglicht die Teilnahme an sonst nicht zugänglichen, für die Schweiz relevanten Aktivitäten Die Assoziierung an den EU-Programmen bietet den Akteuren in der Schweiz die Möglichkeit, sich grundsätzlich an mehr Projekten und Aktivitäten zu beteiligen. Beim Horizon-Paket waren im nicht-assoziierten Drittstaatmodus nur rund 2/3 der Ausschreibungen zugänglich. Besonders vom Ausschluss betroffen waren insbesondere die exzellenzbasierten Einzelprojekte, bei welchen die Schweiz historisch regelmässig das erfolgreichste teilnehmende Land war. Die Assoziierung ermöglicht auch die Teilnahme an ITER und den meisten Aktivitäten des DEP, die für nicht assoziierte Drittstaaten nicht zugänglich sind, und die im Kontext der Digitalisierung und der Technologieentwicklung für die Schweiz wertvoll sind. Die Auswirkungen einer Nicht-Assoziierung werden ebenfalls in Ziffer 2.8.2.6 behandelt.

Für die Details der Teilnahme an Erasmus+ und die Möglichkeiten von Mobilitätsund Kooperationsaktivitäten, die sich der Schweiz bei einer Assoziierung eröffnen würden, wird auf Ziffer 2.8.2.4.2 verwiesen. Ohne eine Assoziierung sind für die Schweiz nur einzelne Aktivitäten ohne Einschränkungen zugänglich. Bei einigen anderen Aktivitäten ist der Zugang für Schweizer Partner eingeschränkt, d.h. Schweizer Organisationen und Institutionen können zwar teilnehmen, aber im Unterschied zu Institutionen aus Erasmus+-Programmländern haben sie weniger Rechte. Zu den Schlüsselaktivitäten im Mobilitätsbereich (Bsp. Studierendenmobilität) hat die Schweiz keinen Zugang, sie muss daher parallele Ersatzmassnahmen im Rahmen der «Schweizer Lösung» vorsehen. Für eine Vielzahl von weiteren relevanten Aktivitäten, zu denen die Schweiz gar keinen Zugang hat, besteht keine nationale Alternative. Gemessen an ihrer Bedeutung lohnt sich die Teilnahme an den EU-Programmen Internationale Forschungs- und Innovationsprogramme ermöglichen Projekte, die auf nationaler Ebene nicht durchführbar wären. Durch den internationalen Wettbewerb gewährleisten sie eine hohe Qualität der geförderten Projekte. Eine Studie der Europäischen Kommission schätzt eine 15 % höhere Forschungseffizienz der EU- Programme für Forschung und Innovation gegenüber rein national eingesetzten För543 dermitteln.

Für das Horizon-Paket entspricht historisch gesehen der finanzielle Rückfluss in die 544 Schweiz in etwa den von der Schweiz bezahlten Pflichtbeiträgen. Diese Balance ist auch für die laufende Programmgeneration zu erwarten, wobei für das Horizon Europe Programm, welches mit Abstand den höchsten Pflichtbeitrag nach sich zieht, ein automatischer Korrekturmechanismus greift, sollte die Schweiz signifikant weniger Mittel einwerben, als sie bezahlt hat.

Für Erasmus+ liegt eine möglichst enge Kooperation mit dem EU-Bildungsprogramm im Interesse des Schweizer BFI-Systems. Eine Assoziierung der Schweiz an Erasmus+ ermöglicht Schweizer Interessensgruppierungen und Teilnehmenden eine umfassende Beteiligung an einer wesentlich grösseren Anzahl und Vielfalt an Programmaktivitäten, als dies im Rahmen der bisherigen «Schweizer Lösung» möglich ist. Die Rechtssicherheit des Zugangs ist dabei ebenso gewährleistet wie die Nutzung der etablierten Kooperationsnetzwerke und eingespielten Abläufe.

Der vom Bundesrat vorgeschlagene Verpflichtungskredit von 192,6 Millionen Franken für die Beteiligung an Erasmus+ ist notwendig, um das Niveau an Fördermitteln zu erzielen, welches die EU mit ihrem Programmbudget während der Zeit erreicht hat, in der sich die Schweiz indirekt als Drittstaat am Programm beteiligt hat. Dieser Niveauunterschied ist auf mehrere Gründe zurückzuführen. Im Jahr 2014, dem ersten Jahr der indirekten Beteiligung nach der Vollassoziierung von 2011–2013, lagen die Mittel für die «Schweizer Lösung» wesentlich tiefer als das Budget, das die Schweiz bei einer Vollassoziierung hätte beitragen müssen. Hinzu kommt, dass sich das Budget für die «Schweizer Lösung» zwar im Zeitraum von 2014 bis 2027 verdoppelte, das EU-Programmbudget im selben Zeitraum jedoch praktisch eine Verdreifachung erfuhr. Nicht zuletzt trägt auch der gestiegene BIP-Anteil der Schweiz am BIP der EU (von knapp 4 % im Jahr 2014 auf knapp 5 % im Jahr 2025, hauptsächlich aufgrund des Brexits) zum Anstieg des Pflichtbeitrags bei. Diese immer grösser werdende Kluft gilt es auszugleichen und damit die Anschlussfähigkeit der Schweiz am europäischen Bildungsraum zu sichern.

Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat überzeugt, dass der Einsatz der entsprechenden Bundesmittel erforderlich und verhältnismässig ist sowie eine lohnende Investition in den BFI-Standort Schweiz darstellt (zur Bedeutung der Schweizer Beteilung an Erasmus+ s. Ziff. 2.8.2.4.2). Auch wenn verlässliche Quantifizierungen der Wirkung von Bildungsinvestitionen schwierig sind, ist der Wert der Bildung als Motor für die Wettbewerbsfähigkeit als langfristige Investition in die sozio-ökonomische Zukunft eines Landes unbestritten.

543 ”Support for assessment of socio-economic and environmental impacts (SEEI) of European R&I programme – The case of Horizon Europe”, European Commission: Directorate-General for Research and Innovation, Boitier, B., Le-Mouël, P., Zagamé, P., Ricci, A. et al.,Publications Office of the European Union, 2018, www.data.europa.eu/doi/10.2777/038591.

544 Siehe Bericht 2023 «Beteiligung der Schweiz an EU-Programmen und Initiativen für Forschung und Innovation: Zahlen und Fakten 2023». Abrufbar unter www.sbfi.admin.ch > International > Internationale F&I-Zusammenarbeit > EU-Programme für Forschung und Innovation > Zahlen, Fakten und Auswirkungen.

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