Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.8.7.3 Begleitmassnahmen ohne Gesetzesanpassung

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 597

Die Assoziierung an den EU-Programmen wird durch nationale Begleitmassnahmen unterstützt, welche eine hohe und umfassende Beteiligung von Schweizer Akteuren sicherstellen sowie die inhaltliche Mitgestaltung der Programme und die Information darüber ermöglichen sollen. Sie umfassen im Wesentlichen folgende Massnahmen:

– Informations- und Beratungsangebote,

– Nationale Kofinanzierung von Schweizer Partnern für deren Beteiligung an Initiativen, Instrumenten und Projekten von gesamtschweizerischem Interesse oder wo eine solche Finanzierung erforderlich ist.

Die im Rahmen des Horizon-Pakets vorgesehenen Begleitmassnahmen sind in der entsprechenden Finanzierungsbotschaft ausführlich beschrieben. Für die Begleitmassnahmen zum Programm Erasmus+ siehe Ziffer 2.8.2.2.2.

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