Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.8.7.2 Inhalt des Finanzierungsbeschlusses für die Schweizer Beteiligung am EU-Bildungsprogramm Erasmus+ im Jahr 2027

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 594

Erasmus+ im Jahr 2027 Im Folgenden werden das Prinzip der Berechnung des Schweizer Pflichtbeitrags für die Beteiligung der Schweiz an Erasmus+, der nationalen Zusatzkosten (Betrieb der nationalen Agentur und Begleitmassnahmen), der Ausfinanzierung der «Schweizer Lösung» und mögliche Veränderungen des Budgetbedarfs sowie die dafür beigezogenen Parameter dargelegt. Im Gegensatz zum Horizon-Paket, für welches die eidgenössischen Räte die Mittel am 16. Dezember 2020 bereitgestellt haben, wird die Finanzierung für eine Assoziierung Erasmus+ mit der vorliegenden Botschaft beantragt. Schweizer Pflichtbeitrag für die Assoziierung an Erasmus+ im Jahr 2027 Für die Assoziierung an Erasmus+ wird ein Pflichtbeitrag an das Erasmus+ Budget fällig. Damit werden einerseits Mobilitäts- und Kooperationsprojekte schweizerischer Institutionen und Organisationen “dezentral” über die nationale Agentur Movetia finanziert und andererseits Aktivitäten, die “zentral”, das heisst entweder von der Europäischen Kommission selbst oder im Auftrag der Europäischen Kommission von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet wer538 Übereinkommen über die Gründung der Internationalen ITERFusionsenergieorganisation für die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts, ABl, L

358 vom 16.12.2006, S. 62.

539 Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Internationalen ITERFusionsenergieorganisation für die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts, ABl, L

358 vom 16.12.2006, S. 82.

540 Entscheidung 2007/198/Euratom, ABl. L 90 vom 30.3.2007, S. 58, zuletzt geändert durch Beschluss (Euratom) 2021/281, ABl. L 62 vom 23.2.2021, S. 41.

den. Die entsprechenden Mittel stehen Projektträgern aus allen Programmländern zur Verfügung und können im Rahmen der entsprechenden Ausschreibungen beantragt werden.

Der Pflichtbeitrag wird gemäss Artikel 7 des EUPA bestimmt und errechnet sich aus der Anwendung eines Beitragsschlüssels auf das EU-seitige Budget, zuzüglich einer Teilnahmegebühr, wie in Ziffer 2.8.6.1 ausgeführt. Für 2027 konnte eine Reduktion des Pflichtbeitrags um 30 % ausgehandelt werden. Tabelle 2.8.7.2 (1) illustriert diese Berechnung. Da die definitiven Beträge des Erasmus+-Gesamtbudgets 2027, der relevante BIP-Anteil sowie der Wechselkurs im Jahr 2027 heute nicht bekannt sind, handelt es sich hier um möglichst genaue Schätzungen auf der Basis der aktuell verfügbaren Angaben. Abweichungen zum effektiven Programmbeitrag sind jedoch möglich und werden weiter unten unter «Budgetreserve» dargelegt.

Tabelle 2.8.7.2 (1): Berechnung des Schweizer Pflichtbeitrags für die Assoziierung an Erasmus+ und voraussichtliche Beträge Parameter Betrag Voraussichtliches EU-seitiges Gesamtbudget Erasmus+ 2027 4,922 Mrd. €541 Annahme Anteil BIP Schweiz / BIP EU = BIP-Anteil in Prozent 4,97 % (Eurostat 17.11.2025 zum BIP 2025) Voraussichtlicher operativer Beitrag der Schweiz im Jahr 2027 171,2 Mio. € (inkl. Reduktion von 30%) Angenommener Wechselkurs

1 € = 0,90 CHF Voraussichtlicher operativer Beitrag in CHF 154,1 Mio. CHF Teilnahmegebühr (4 % des operativen Beitrags) 6,2 Mio. CHF Voraussichtlicher Pflichtbeitrag Schweiz im Jahr 2027 für die 160,3 Mio. CHF Assoziierung an Erasmus+ (operativer Beitrag + Teilnahmegebühr) Nationale Zusatzkosten (Betrieb der nationalen Agentur Movetia. Begleitmassnahmen und Non Erasmus+-Aktivitäten) Neben dem Pflichtbeitrag entstehen nationale Zusatzkosten, um den Betrieb der Agentur Movetia sowie die Umsetzung der Begleitmassnahmen sicherzustellen (s.

Ziff. 2.8.2.2.2). Movetia hat vor Beginn der Assoziierung die organisatorischen und prozessualen EU-Vorgaben zu erfüllen (Ex-ante-Anforderungen).

Die nationalen Zusatzkosten sind Bestandteil der Umsetzung von Erasmus+: Die entsprechende EU-Programmverordnung542 sieht explizit vor, dass jedes assoziierte Land nebst dem Pflichtbeitrag auch nationale Mittel für die nationale Agentur (Art. 26, Abs. 8) einsetzt. Hinzu kommen nationale Begleitmassnahmen zur Förderung der 541 Statement of estimates of the European Commission 2026, 4 June 2025, abrufbar unter commission.europa.eu > Publications > Statement of estimates 2026.

542 Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai

2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013, ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 1.

Teilnahme am Programm. Zudem soll in einem beschränkten Rahmen weiterhin die Möglichkeit bestehen, Kooperationsprojekte mit Ländern ausserhalb von Erasmus+ (wie bspw. USA, UK) zu unterstützen (Non E+-Aktivitäten).

Die für die nationalen Aufwände im Jahr 2027 notwendigen Mittel betragen 15,8 Millionen Franken. Dies entspricht knapp 10 % des Programmbeitrags der Schweiz. Zum Vergleich: Im Rahmen der BFI-Botschaft 2025–2028 wurden für die analogen Aufwände bei der «Schweizer Lösung» maximal 15 % des Kredits vorgesehen, was einem Betrag von 8,2 bis 10,3 Millionen pro Jahr entspricht. Die vorliegende Erhöhung gegenüber den gemäss BFI-Botschaft bereits vorgesehenen Mitteln erfolgt aus verschiedenen Gründen:

1. Das Volumen der verwalteten Programmmittel wächst im Jahr 2027 voraussichtlich deutlich gegenüber jenen Mitteln, die im Rahmen der «Schweizer Lösung» verwaltet wurden, da die Beteiligungsmöglichkeiten und Aktivitäten wesentlich breiter sind.

2. Die Erfordernisse der EU für die Programmimplementierung auf nationaler Ebene sind aufwändiger als jene für die «Schweizer Lösung» und erfordern mehr Mittel für die nationalen Begleitmassnahmen, sowohl zu Beginn einer Assoziierung als auch später im Betrieb der nationalen Agentur. Die Agentur kann so auf das Steuerungs- und Kontrollsystem von Erasmus+ vorbereitet werden.

3. Breit aufgestellte Begleitmassnahmen sind gerade in der Einstiegsphase wichtig, um für die Akteure im Bildungswesen einen attraktiven Rahmen für eine Beteiligung an Erasmus+-Projekten zu schaffen und dadurch eine hohe Ausschöpfung der auf EU-Ebene zur Verfügung stehenden Fördermittel zu erzielen. Budgetreserve Bei der Berechnung der für eine Assoziierung notwendigen Mittel sind vor allem drei Faktoren mit Unsicherheit behaftet: 1) der Wechselkurs, 2) der BIP-Schlüssel und 3) die Entwicklung des EU-seitigen Budgets. Potenziellen Schwankungen wird mit einer Budgetreserve Rechnung getragen.

Da eine Frankenabwertung nicht ausgeschlossen werden kann, wird bei der Berechnung der Reserve von einem durchschnittlichen Wechselkurs von EUR/CHF = 0,95 ausgegangen. Damit würde sich der Pflichtbeitrag 2027 um 8,9 Millionen Franken erhöhen.

Zudem bemisst sich der Schweizer Pflichtbeitrag nach dem Anteil des Schweizer BIP am BIP der EU nach den im Fälligkeitsjahr (2027) am 1. Januar 2027 zuletzt verfügbaren Zahlen. Der effektiv verwendete BIP-Schlüssel lässt sich damit zurzeit nicht verlässlich abschätzen. Ausgehend von der Annahme, dass der für das erste Halbjahr

2025 provisorisch bei 4,97 % liegende BIP-Anteil bis zur effektiven Festlegung des Programmbeitrags um 10 % (auf 5,47 % BIP-Anteil) ansteigen könnte, würde der Pflichtbeitrag bis zu 16,0 Millionen Franken höher ausfallen.

Ebenso würde eine allfällige Aufstockung der Budgets auf EU-Ebene den Programmbeitrag als Anteil am jährlichen Programmbudget erhöhen. Eine Erhöhung des EU Programmbudgets um 5 % würde zu einem Anstieg des Pflichtbeitrags um bis zu 8,0 Millionen Franken führen.

Wenn alle drei Risiken vollständig eintreten würden, könnte der effektiv fällige Pflichtbeitrag gegenüber den aktuellen Schätzungen um bis zu 32,9 Millionen Franken höher ausfallen. Da die Wahrscheinlichkeit eines gleichzeitigen Eintretens aller Risken jedoch als gering eingeschätzt wird, wird die Hälfte dieses Betrags als Reserve vorgesehen (16,5 Millionen Franken). Dies entspricht etwa 10 % des gesamten erwarteten Programmbeitrags. Diese Reserve wird im Rahmen des beantragten Verpflichtungskredits mitberücksichtigt. Zusammenfassung Für die Assoziierung an Erasmus+ im Jahr 2027 wird ein Verpflichtungskredit beantragt. Die vorgesehenen Mittel von 192,6 Millionen CHF errechnen sich wie in Tabelle 2.8.7.2 (2) aufgezeigt. Tabelle 2.8.7.2 (2): Übersicht Mittel für die Assoziierung an Erasmus+ im Jahr 2027, alle Beträge in Mio. CHF.

Schweizer Pflichtbeitrag für die Assoziierung an Eras160,3 mus+ (inkl. Teilnahmegebühr) Nationale Zusatzkosten, aufgeteilt in:

15,8 Betrieb der nationalen Agentur Movetia (6,1) nationale Begleitmassnahmen (8,5) Non Erasmus+-Aktivitäten (1,2) Total voraussichtliche Zahlungen im Jahr 2027 Budgetreserve Total Verpflichtungskredit 176,1 16,5 192,6 Ausfinanzierung der «Schweizer Lösung» Für die Projekte, die im Rahmen der «Schweizer Lösung» gefördert werden, wurde in der BFI-Botschaft 2025–2028 ein Verpflichtungskredit genehmigt. Diese Projekte haben in der Regel überjährige Zahlungen zur Folge. Für die Ausfinanzierung der «Schweizer Lösung» werden voraussichtlich noch Zahlungen in der Höhe von 17,1 Millionen CHF im Jahr 2027, 9,4 Millionen CHF im Jahr 2028 und 4,7 Millionen CHF im Jahr 2029 notwendig sein.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.