Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.8.2.1.2 Europäische Bildungsprogramme

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 566

In der EU liegt die Bildungspolitik in erster Linie in der Kompetenz der Mitgliedstaaten. Der EU kommt eine unterstützende und koordinierende Rolle zu. Das Thema “Bildung” wurde 2017 in die politische Agenda der EU aufgenommen – als Schlüssel zum Zusammenhalt der Gesellschaften und zur Erhaltung der europäischen Wettbe498 werbsfähigkeit. Die Weiterentwicklung des europäischen Bildungsraums bis 2030 ist dabei als übergeordnetes politisches Ziel definiert.

Auch im Bereich der ausserschulischen Jugendarbeit hat die EU eine subsidiäre Rolle. Die Hauptzuständigkeit liegt bei den EU-Mitgliedstaaten. Den Rahmen für die Zusammenarbeit bildet die EU-Jugendstrategie. Für die Periode 2019–2027 legt sie den Akzent auf die drei Schwerpunktbereiche “Beteiligung, Begegnung, Befähigung”. Die vorgesehenen Massnahmen sollen die wirtschaftliche, soziale, kulturelle und politische Teilhabe junger Menschen fördern sowie den Austausch von kulturellen Erfahrungen sowie die Vermittlung von persönlichen und beruflichen Kompetenzen er499 möglichen.

Die EU arbeitet im Bildungsbereich seit den 1980er-Jahren mit mehrjährigen Förderprogrammen. Ausgehend vom bekannten Erasmus-Programm in der Hochschulbildung haben sie nach und nach auch Programme in den Bereichen Schulbildung, Berufsbildung, Erwachsenenbildung sowie im ausserschulischen Jugendbereich etabliert und weiterentwickelt. Anfangs separat geführt, wurden die einzelnen Programme ab

2014 zu einem umfassenden Bildungsprogramm namens Erasmus+ zusammengefasst. Es ist mittlerweile das Hauptinstrument zur Umsetzung der internationalen Bildungszusammenarbeit in Europa. Auch Erasmus+ folgt einem siebenjährigen Zyk500 lus.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.