Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.5.8.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 526

Die Marktöffnung für den grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehr kann für die Nutzenden die Vorteile zusätzlicher Bahnangebote, günstigerer Preise sowie eines Innovations- und Qualitätswettbewerbs zugunsten der Fahrgäste mit sich bringen. Die 473 474 SR 745.16 BBl 2025 1103 Marktöffnung schafft neue Möglichkeiten für Verkehrsangebote, die bislang von Schweizer Unternehmen nicht realisiert wurden – unabhängig davon, ob diese Angebote Kabotage umfassen. Europäische Anbieter zeigen zunehmend Interesse daran, bestehende Verbindungen auszubauen und neue Strecken zu erschliessen. Für die Kundinnen und Kunden kann dies eine grössere Auswahl an Direktverbindungen ab der Schweiz bedeuten. Der nationale öffentliche Verkehr kann mit den vorgesehenen Massnahmen vor negativen Auswirkungen wirksam geschützt werden.

Dank der Lohnschutzmassnahmen (z.B. Weisung zu den Sozialstandards) sind keine grossen Auswirkungen auf die Arbeitnehmenden zu erwarten. Dies umso weniger, als das Eisenbahnverkehrsunternehmen bei der Einreichung eines Konzessionsgesuchs schon heute nachweisen muss, dass es «die arbeitsrechtlichen Vorschriften einhält und die Arbeitsbedingungen der Branche gewährleistet» (Art. 9 Abs. 2 Bst. e PBG). Diese Regelung wird durch eine Bestimmung im ÄP-LandVA zum LandVA abgesichert (vgl. Art. 24a Abs. 4 LandVA).

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