Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.5.8.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 525

Insgesamt ist eine Stabilisierung der Beziehungen im Landverkehr und eine Weiterentwicklung des LandVA im Interesse der Schweizer Volkswirtschaft. Insbesondere der Transportsektor kann bei einer laufenden Weiterentwicklung des LandVA weiterhin vom Zugang zum Europäischen Markt profitieren. Dieser Zugang und die damit verbundenen Transportdienstleitungen sind für die Versorgung der Schweiz wichtig. Obwohl Prognosen zur Entwicklung des Personenverkehrs schwierig sind, insbesondere da das konkret entstehende Verkehrsangebot derzeit nicht bekannt ist, kann die Wettbewerbsfähigkeit im Bereich des grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehrs insofern gestärkt werden, als mit einer Marktöffnung neue Anbieter die bestehenden Angebote ergänzen könnten. Dies führt aufgrund des Wettbewerbsdrucks wiederum zu einer allgemeinen Verbesserung der Angebote. Die Schweiz und die EU haben vereinbart, gerechte Wettbewerbsbedingungen (level playing field) zwischen Schweizer Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen der EU durch die Einführung von Regeln über staatliche Beihilfen in den vom LandVA abgedeckten Bereichen des Landverkehrs zu gewährleisten. Die SBB hat als einzige Transportunternehmung in der Schweiz einen gesetzlich verankerten Zugang zur Bundestresorerie. Auch Darlehen können theoretisch eine Beihilfe darstellen, wenn die Voraussetzungen gemäss Beihilfebestimmungen kumulativ erfüllt sind. Selbst wenn die Zinsen für die Tresoreriedarlehen marktkonform sind, ist nicht abschliessend geklärt, dass keine Begünstigung im Sinne des Beihilfeprotokolls vorliegt. In der Praxis wird ebenfalls von Bedeutung sein, ob beziehungsweise wie genau die SBB grenzüberschreitend und somit im Geltungsbereich des LandVA tätig wird. Auch auf dem privaten Kreditmarkt profitiert die SBB von der Bonität der Eidgenossenschaft, da sie vollständig im Besitz des Bundes ist. Dies gilt jedoch auch für ausländische Staatsbahnen.

Das Nebeneinander von subventionierten und eigenwirtschaftlich zu betreibenden Geschäftsfeldern ist generell herausfordernd. Aus diesem Grund wurden entsprechende Verrechnungsgrundsätze festgelegt, um das Risiko von Quersubventionierung innerhalb der Eisenbahnunternehmen zu reduzieren (z.B. Spartentrennung gemäss

Art. 50 EBG, Rechnungslegung gemäss Art. 35 ff. PBG und Artikel 60 der Verordnung über die Abgeltung und die Rechnungslegung im regionalen Personenverkehr473, Spartenrechnung gemäss neuem Art. 13 Abs. 6 Gütertransportgesetz474). Eine organisatorische Trennung der verschiedenen Geschäftsfelder nach Tätigkeiten innerhalb und ausserhalb des Geltungsbereichs des LandVA unter dem Dach eines Eisenbahnunternehmens könnte die erforderliche Transparenz schaffen und allfällige Abgrenzungsprobleme im Zusammenhang mit der Beihilfeüberwachung entschärfen. Für Markttätigkeiten innerhalb des EU-Binnenmarkts könnte sich ein Schweizer Eisenbahnverkehrsunternehmen allenfalls gezwungen sehen, die organisatorischen und buchhalterischen Voraussetzungen zu schaffen, um die beihilferechtlichen Risiken zu minimieren. Dies wäre mit zusätzlichem Aufwand für diese Unternehmen verbunden. Das nationale und internationale Geschäft beispielsweise der SBB im Schienengüterverkehr ist organisatorisch und buchhalterisch in SBB Cargo und SBB Cargo International aufgeteilt, was den Rahmen von allfälligen bestehenden Beihilfenregelungen im Geltungsbereich des Beihilfeprotokolls einschränkt. Die nationale Tätigkeit von SBB Cargo ist von den Vorschriften zu den staatlichen Beihilfen nicht betroffen, da dieses Unternehmen nicht im Geltungsbereich des LandVA tätig ist.

Das LandVA legt die Grundlage für eine künftige engere Zusammenarbeit des BAV mit der ERA. Dies ermöglicht es, Zulassungsprozesse für grenzüberschreitende Angebote oder für international eingesetztes Rollmaterial mit geringerem administrativen Aufwand zu führen und die nationalen Akteure insgesamt zu entlasten. Zudem ermöglicht es dem BAV den Zugang zu den in den Zulassungsprozessen benötigten europäischen IT-Systemen und Datenquellen und die Mitwirkung in den Gremien der ERA. In diesen Gremien, welche die technischen Zulassungsgrundlagen weiterentwickeln, können die Interessen der Schweiz und der Bahnbranche direkt eingebracht werden.

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