Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.5.8.1 Auswirkungen auf den Bund

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 524

Die Schweiz wird bei der Ausarbeitung neuer Rechtsakte der EU frühzeitig einbezogen. Durch einen systematischen und direkten Einbezug kann die Schweiz ihre Anliegen besser einbringen. Insbesondere im Bereich der technischen Sicherheit und Interoperabilität bei der Eisenbahn und in den europäischen Schienengüterverkehrskorridoren sowie im Strassenverkehr hat die Schweiz damit die Möglichkeit, auf Lösungen hinzuwirken, die in ihrem Interesse liegen. Die Umsetzung der Schweizer Verkehrspolitik wird so unterstützt. Damit verbunden ist eine engere Begleitung der EU-Rechtsentwicklung als bisher und eine zeitnahe Umsetzung der EU-Regelwerke.

Die Möglichkeit, bestellten Personenverkehr auf der Schiene in der Schweiz weiterhin direkt zu vergeben und nicht nach EU-Recht auszuschreiben, schützt die Besteller des öffentlichen Verkehrs vor allfälligen negativen Auswirkungen der dynamischen Rechtsübernahme im Bereich Landverkehr.

Die Ausstellung neuer Konzessionen und Genehmigungen sowie die Prüfung von Gesuchen im Rahmen der Marktöffnung für den grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehr könnte zu einer leichten Zunahme des Arbeitsaufwands für das BAV führen. Mit der Prüfung des Hauptzwecks erhält die RailCom neue Zuständigkeiten, die mit bestehenden Ressourcen wahrgenommen werden können (Art. 40ater Abs. 2bis EBG; s. Ziff. 2.5.7.1.1).

Die vorgenommenen Anpassungen bei der LSVA führen zu keinen direkten finanziellen Auswirkungen für Bund, Kantone oder die Branche. Durch den grösseren Spielraum in der Ausgestaltung der LSVA eröffnen sie jedoch die Möglichkeit für eine künftig besser differenzierte Abgabe, welche positive Auswirkungen auf die Verlagerung und die Deckung der externen Kosten hat. Eine Anpassung des LandVA für eine künftige Weiterentwicklung der LSVA ist in absehbarer Zeit nicht mehr erforderlich. Gleiches gilt für eine engere Zusammenarbeit mit der ERA. Damit können in beiden Fällen Aufwände betreffend erneute Verhandlungen und Arbeiten an separaten Botschaften ans Parlament vermieden werden. Die Auswirkungen der neu geregelten Überwachung der staatlichen Beihilfen werden in Ziffer 2.2.11 beschrieben. Die voraussichtlichen sektorspezifischen Tätigkeiten können mit bestehenden Ressourcen bewältigt werden.

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