Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.4.9.7 Datenschutz

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 491

Das Institutionelle Protokoll und das Änderungsprotokoll werfen keine besonderen Fragen im Zusammenhang mit dem Datenschutz auf. Die Daten, die die Schweizer Behörden im Rahmen der für die verschiedenen Produktebereiche des MRA geplanten Zusammenarbeit unter Umständen bekanntgeben müssen, werden unter Einhaltung des für den Datenschutz geltenden Schweizer Rechtsrahmens bearbeitet. Weitere Erklärungen hierzu finden sich in Ziffer 2.1.9.7.

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