Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.4.8.1.1 Finanzielle Auswirkungen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 484

Um die dynamische Rechtsübernahme mittels Äquivalenzmethode fristgerecht sicherzustellen, wird das SECO ein elektronisches System einrichten, mit dem sich die Entwicklungen des EU-Rechts und somit entsprechend auch des Schweizer Rechts bereits ab ihrer Erarbeitung mitverfolgen lassen (s. Ziff. 2.4.8.1.2 oben). Für die Einrichtung dieses elektronischen Monitoringsystems ist ein Budget von 250 000 Franken erforderlich. Zudem regelt der Anhang zum Institutionellen Protokoll betreffend die Anwendung von Artikel 13 des Protokolls (finanzielle Beteiligung) die Modalitäten der finanziellen Beteiligung der Schweiz an der EudraGMDP-Datenbank der EU (s. Ziff. 2.4.6.1 zu Art. 13), was einem Betrag von 5000 Franken pro Jahr entspricht.

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