Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.4.9.2 Verfassungsmässigkeit der Umsetzungsgesetzgebung

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 490

Die Umsetzung des Institutionellen Protokolls und des Änderungsprotokolls zum MRA erfordert keine Änderungen der Bundes- oder der kantonalen Gesetzgebung und auch keine Begleitmassnahmen.

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