Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.4.9.6 Besondere rechtliche Aspekte zum Umsetzungserlass

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 491

Das Änderungsprotokoll bedarf weder einer Umsetzungsgesetzgebung noch Begleitmassnahmen. Mit der Vorlage werden weder neue Subventionsbestimmungen geschaffen noch neue Verpflichtungskredite oder Zahlungsrahmen beschlossen, die wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken zur Folge haben. Die Vorlage untersteht daher nicht der Ausgabenbremse gemäss Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV.

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