Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.4.7 Grundzüge des Umsetzungserlasses

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 484

Für die Umsetzung des Institutionellen Protokolls und des Änderungsprotokolls zum MRA bedarf es keiner Anpassung Schweizer Rechts.

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