Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.3.9.1.2 Personelle Auswirkungen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 438

Personalbedarf im Bereich der Anerkennung von Berufsqualifikationen Damit das SBFI die neuen Aufgaben im Zusammenhang mit den neuen EURechtsakten, die im Anhang III FZA übernommen werden, erfüllen kann, sind zusätzliche personelle Ressourcen erforderlich. Es ist mit zusätzlich maximal 270 Stellenprozenten zur Wahrnehmung der neu entstehenden gesetzlichen Verpflichtungen zu rechnen, wovon 100 Stellenprozente auf zwei Jahre befristet sind (Einführungsaufwand). Diese Aufgaben sind neu und ersetzen keine anderen Tätigkeiten. Zudem stehen die politischen Erwartungen hinsichtlich der Integration von Personen mit Schutzstatus S, das Bestreben des Bundesrates, die Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen zu beschleunigen, sowie die bestehenden Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel einem Verzicht auf andere Aufgaben entgegen. Schliesslich sind Synergien mit bestehenden Aufgaben nicht möglich, da bereits ein starker Anstieg der Gesuche ohne zusätzliche personelle Ressourcen bewältigt werden muss (2022: 5020; 2023: 5841; 2024: 6530).

Es ist vorgesehen, dass die zusätzlichen Stellen seitens WBF (SBFI) kompensiert werden. Da infolge der Aufdatierung des Anhangs III FZA keine Aufgaben wegfallen, ist eine Verzichtsplanung erforderlich. Ergänzend ist bei der Ressourcensteuerung zu prüfen, in welchen Bereichen über den Entwicklungsrahmen zusätzliche Finanzmittel zuzuteilen sind.

Tabelle 2.3.9.1.2 (1): Aufgaben im Zusammenhang mit der Anpassung von Anhang III FZA Bereich Aufgaben Verwendung des IMI für das A. VerwaltungszuMeldeverfahren für Dienstsammenarbeit leistungserbringer/innen % befristet % unbefristet -

15 % B. Sektorielle Koordination des IMI im Bereich der Anerkennung von Berufsqualifikationen Aufgabe als IMI-Koordinator im Bereich der Anerkennung von Berufsqualifikationen

40 % wähBenutzerverwaltung und Ver40 % rend 2 Jahren waltung der Systemnutzung Basisschulung der IMIBenutzer/innen C. European Professional Card (EPC) Ausstellung ausgehender EPC-Zertifikate für den Beruf Immobilienmakler/in (vorübergehende Mobilität) Überprüfung der Gültigkeit und der Echtheit von hochgeladenen Abschlüssen für die Berufe Bergführer/in und Immobilienmakler/in Bearbeitung der ein- und ausgehenden Warnungen zu gefälschten Abschlüssen Verwaltung aller Änderungen D. Vorwarnmechaund Löschungen, Information nismus der Berufstätigen Koordination mit den zuständigen Behörden, insbesondere bei Auskunftsersuchen E. Erhöhung der Transparenz

15 % Aufstockung alle 2 Jahre (Zunahme der Anzahl Anträge)

10 % Abklärungen, vertiefte Analy- 60 % für zwei 40 % unbesen der Praxis und Berichte: Jahre zur fristet für die Erarbeitung und/oder Koordi- Durchführung Aktualisienation einer ersten rung Analyse der geltenden Reglementierungen F. Beratungszentrum Ausbau der Kontaktstelle und Umwandlung in ein Beratungszentrum Verwaltung der Online-Informationsplattform Partnermanagement Total:

100 % auf 2 Jahre befristet

50 %

170 % unbefristet Dazu kommen neue Aufgaben im Bereich der gesamten nationalen IMI-Koordination (übergreifende Koordination, d. h. zurzeit für die Anerkennung von Berufsqualifikationen und Entsendung). Diese Aufgabe ist neu und wurde in den 270 Stellenprozenten nicht berücksichtigt. Sie wird vom SBFI übernommen, allerdings ist der Aufwand für diese Tätigkeit zurzeit schwer abschätzbar. Die Zuweisung dieser Aufgabe wird dem Bundesrat übertragen (s. Art. 4 Abs. 4 E-BGVB und Art. 8m Abs. 3 E-EntsG). Der Bundesrat wird den ausgewiesenen Ressourcenbedarf zu gegebener Zeit überprüfen und sicherstellen, dass der Mehrbedarf an Personal- und Sachaufwand innerhalb des Eigenbereichs des Bundes kompensiert wird.

Personalbedarf im Bereich des EntsG Drei zusätzliche Stellen, von denen zwei befristet für die Jahre 2025–2026 schon besetzt wurden, sind im Bereich des EntsG erforderlich, noch bevor das Abkommen in Kraft tritt. Die entsprechenden Personen sind zuständig für die Vorbereitungsarbeiten im Bereich der Gesetzgebung sowie die Anpassung der verschiedenen Instrumente für den Vollzug, insbesondere die Weisungen und Empfehlungen, die Leistungsvereinbarungen und die Vollzugshilfen sowie für die Schulung der zukünftigen IMINutzerinnen und -Nutzer. Das SECO muss in der Lage sein, seinem gesetzlichen Auftrag zur Überwachung des EntsG-Vollzugs weiterhin nachzukommen. Somit werden die bestehenden Stellen mit den bisher in diesem Bereich anfallenden Aufgaben betraut sein, während die neuen Personen für die IMI-Sektorkoordination im Bereich der Entsendung, für Aufgaben der Verwaltungszusammenarbeit und neue Vollzugsaufgaben sowie für die dynamische Übernahme von EU-Rechtsakten verantwortlich sein werden. Die auf nationaler Ebene vorgesehenen neuen Kompensationsmassnahmen und ganz generell die Annahme des Pakets Schweiz–EU (Bilaterale III) führen zu neuen Aufgaben, die in die Vollzugsüberwachung des SECO zu integrieren sind. Sollte es beim Vollzug zu Vereinfachungen kommen, werden diese in erster Linie den direkten EntsG-Vollzug und somit die Kantone und PK betreffen. Der Bundesrat wird den ausgewiesenen Ressourcenbedarf zu gegebener Zeit überprüfen und sicherstellen, dass der Mehrbedarf an Personal- und Sachaufwand innerhalb des Eigenbereichs des Bundes kompensiert wird.

Tabelle 2.3.9.1.2 (2): Aufgaben im Zusammenhang mit der Anpassung im Bereich der Entsendungen Bereich Aufgaben % befristet % unbefristet Koordinationsaufgaben im Bereich Entsendung von ArA. IMIbeitnehmenden Koordinator/-in im Schulung der (künftigen) Bereich EntsenIMI-Nutzer/-innen dung von ArbeitVorbereitungsarbeiten für den nehmenden Vollzug des EntsG (während der Übergangsphase)

100 % Vorbereitungsarbeiten für den Vollzug des geänderten EntsG:

- Erarbeitung bzw. Anpassung neuer bzw. bestehender Weisungen

- Empfehlungen zuhanden der Vollzugsorgane und Schulungen für die Vollzugsorgane

- Neuverhandlung der Leistungsvereinbarungen zur Finanzierung der Kontrolltätigkeit

- Anpassung / Überarbeitung der Audits zu den FlaM

- komplexe Arbeiten zur Weiterentwicklung und Zentralisierung des Meldeverfahrens

100 % B. Wissenschaftliche/-r Mitarbeiter/-in im Bereich Entsendung von Arbeitnehmenden im Zusammenhang mit der verkürzten Voranmeldefrist und den neuen Anforderungen für die Hinterlegung der Kaution (Informatikprojekt) C. Wissenschaftliche/-r Mitarbeiter/-in im Bereich Entsendung von Arbeitnehmenden Aufgaben im Zusammenhang mit der dynamischen Übernahme von EU-Rechtsakten:

- Analyse der Entwicklungen im EU-Recht

- juristische Recherchearbeiten

- Empfehlungen zuhanden der Vollzugsorgane und Schulungen für die Vollzugsorgane

- komplexe Arbeiten zur Weiterentwicklung und Zentralisierung des Meldeverfahrens im Zusammenhang mit der verkürzten Voranmeldefrist und den neuen Anforderungen für die Hinterlegung der Kaution (Informatikprojekt) Total:

100 %

300 % unbefristet Personalbedarf beim SEM Beim SEM sind mit der Genehmigung und dem Inkrafttreten des aufdatierten FZA neue Aufgaben zu erfüllen (wie bspw. Aufbau Monitoring für Schutzklausel, Schulung der Kantone, Teilnahme am Decision Shaping), welche zu einem Mehrbedarf führen. Es ist von rund 2–4 Vollzeitstellen auszugehen. Der Bundesrat wird den ausgewiesenen Ressourcenbedarf zu gegebener Zeit überprüfen und sicherstellen, dass der Mehrbedarf an Personal- und Sachaufwand innerhalb des Eigenbereichs des Bundes kompensiert wird. Personalbedarf bei den weiteren Bundesbehörden Bei den weiteren Bundesbehörden sind keine personellen Auswirkungen durch das ÄP-FZA zu erwarten. Die Aufgaben können mit den bestehenden personellen Mitteln ausgeführt werden.

Der Bundesrat wird den ausgewiesenen Ressourcenbedarf zu gegebener Zeit überprüfen und sicherstellen, dass der Mehrbedarf an Personal- und Sachaufwand innerhalb des Eigenbereichs des Bundes kompensiert wird.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.