Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.3.9 Auswirkungen des Paketelements

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 429

Das FZA wurde im Rahmen der Bilateralen I zwischen der Schweiz und der EU sowie ihren Mitgliedstaaten ausgehandelt. Es ist somit Bestandteil der Verhandlungen zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)». Im Rahmen dieser Verhandlungen haben sich die Schweiz und die EU unter anderem auf die Teilübernahme der Richtlinie 2004/38/EG und auf die Übernahme des dazugehörigen EU-Acquis geeinigt.

Die Stabilisierung mit der Aufdatierung des FZA sichert die Personenfreizügigkeit für die Staatsangehörigen der Vertragsparteien und garantiert den Zugang zu Arbeitskräften aus der EU für hiesige Unternehmen, was die Attraktivität des Schweizer Wirtschaftsstandorts sichert. Ohne Aufdatierung des FZA bestünde die Gefahr, dass die bilateralen Abkommen mit der EU zunehmend erodieren, was negative Folgen für die Schweizer Wirtschaft zur Folge hätte (s. Ziff. 3.3).

Verwaltungsexterne RFA-Studie von Ecoplan Um die Auswirkungen der Teilübernahme der Richtlinie 2004/38/EG genauer abschätzen zu können, hat das SEM eine externe Studie398 zur Regulierungsfolgenabschätzung (RFA)399 an das Büro Ecoplan in Bern in Auftrag gegeben. Die Analyse der Prüfpunkte zur RFA zeigte auf, dass die Auswirkungen der Teilübernahme der Richtlinie 2004/38/EG hauptsächlich den Bund, die Kantone und Gemeinden betreffen werden. Im Mittelpunkt der Studie standen dabei die Auswirkungen auf den Sozialstaat (Sozialhilfe, Arbeitslosenversicherung, Ergänzungsleistungen), auf die Vollzugsbehörden in den Kantonen und Gemeinden sowie auf das Hochschulwesen (Gleichstellung der Studierenden aus der EU mit solchen aus der Schweiz betreffend Studiengebühren). Der Studienauftrag beinhaltet einzig die Schätzung der potenziellen zusätzlichen Kosten durch die Teilübernahme der Richtlinie 2004/38/EG und weist deshalb den Unterschied zwischen dem FZA und dem ÄP-FZA aus. Der Schwerpunkt wurde auf die Prüfpunkte I (Notwendigkeit und Möglichkeit staatlichen Handelns) und II (Auswirkungen auf die einzelnen gesellschaftlichen Gruppen) gelegt. Nicht ausführlich behandelt wird hingegen der Prüfpunkt V (Zweckmässigkeit im Vollzug). Die Studie verwendet sowohl quantitative als auch qualitative Daten. Insbesondere für die qualitativen Teile der Studie wurden Gespräche mit dem SEM, dem SECO, dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), der SODK, der SKOS, der VKM und dem VSAA geführt.

Die konkreten Resultate der Studie werden nachfolgend in den entsprechenden Kapiteln dargestellt. Nicht Teil der RFA-Studie zur Teilübernahme der Richtlinie 2004/38/EG sind die volkswirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen auf die Schweiz beim Wegfall der bilateralen Abkommen (u. a. der Personenfreizügigkeit). Diese werden in einer separaten Studie geschätzt und unter Ziffer 3.3 vorgestellt.

Für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Anhang II FZA) und die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen (Anhang III FZA) sowie auch für den Lohnschutz wurden keine verwaltungsexternen RFA-Studien in Auftrag gegeben.

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Unterabschnitte

  1. 2.3.9.2Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
  2. 2.3.9.3Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
  3. 2.3.9.4Auswirkungen auf die Gesellschaft
  4. 2.3.9.5Auswirkungen auf die Umwelt