Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.3.9.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 456

Es ist nicht davon auszugehen, dass das ÄP-FZA die Zuwanderung von der EU in die Schweiz im Vergleich zu heute verstärkt und die soziale Sicherheit in grösserem Ausmass zusätzlich belastet. Die Zuwanderung im Rahmen des FZA bleibt arbeitsmarktorientiert. Ausschlaggebend für die Höhe der Zuwanderung ist demnach insbesondere der Bedarf der Wirtschaft an Arbeitskräften, welcher aufgrund des in der Schweiz herrschenden Arbeitskräftemangels sowie des demografischen Wandels (Alterung der Gesellschaft) nicht im Inland gedeckt werden kann.

Im Rahmen des jährlichen Observatoriumsberichts zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz–EU kann bis anhin keine Verdrängung von Schweizer Arbeitskräften durch Arbeitnehmende aus der EU festgestellt werden. Durch die Personenfreizügigkeit wandern Personen im erwerbsfähigen Alter aus der EU in die Schweiz ein, was positive Effekte auf die Finanzierung der Altersvorsorge hat. Gemäss dem am 24. Juni

2024 publizierten 20. Observatoriumsbericht zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz–EU finanzierten 2021 Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten beispielsweise die 1. Säule (AHV und IV) mit 26,3 % der Beiträge, sie beziehen jedoch nur 13,4 % der individuellen Leistungen der 1. Säule.412 Das ÄP-FZA führt nicht nur zu weitergehenden Rechten von Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten in der Schweiz, es führt auch zu einer Verbesserung der Rechtstellung der rund 466 000 Schweizerinnen und Schweizer413, die in der EU ihren Ruhestand verbringen, dort erwerbstätig sind oder studieren. Auch sie profitieren von weitergehenden Ansprüchen und Rechten aus dem ÄP-FZA, wenn sie beispielsweise arbeitslos werden oder das Daueraufenthaltsrecht erlangen. Dadurch werden die Karriere- und Lebensgestaltungsmöglichkeiten von Schweizer Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen erweitert und vereinfacht.

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