Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.13.9.6.1 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 986

Für ihre Teilnahme am ECDC inklusive des EWRS leistet die Schweiz nach Artikel 25 des Gesundheitsabkommens einen finanziellen Beitrag. Völkerrechtliche Verträge, die solche Subventionsbestimmungen enthalten, unterliegen nicht der Ausgabenbremse, da es nicht möglich ist, die Bestimmung über den finanziellen Beitrag der Schweiz herauszubrechen und unabhängig vom Rest zu behandeln, wie dies bei Bundesgesetzen möglich ist.

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