Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.13.8.3.1 Auswirkungen auf Leistungserbringer

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 983

Die Umsetzung des Gesundheitsabkommens erfordert insbesondere eine Ausweitung des bestehenden nationalen Systems zur Überwachung übertragbarer Krankheiten auf weitere Krankheitserreger, um den Anforderungen des Gesundheitsabkommens und konkret den Empfehlungen des ECDC gerecht zu werden. Diese Ausweitung erfolgt im Rahmen der üblichen Prozesse zur Weiterentwicklung der nationalen Rechtsgrundlagen. Aktuell wird von einer Ausweitung um sieben zusätzliche Krankheitser reger ausgegangen. Diese Ausweitung hat auch Auswirkungen auf die Leistungserbringer des Gesundheitswesens. Sie müssen die Ergebnisse der klinischen und laboranalytischen Befunde zu diesen zusätzlichen Krankheiten oder Erregern aufbereiten undan die inländischen Gesundheitsbehörden übermitteln, wie sie dies auch bereits für die bestehenden meldepflichtigen Krankheiten tun. Bei den zusätzlichen klinischen Befunden betrifft dies entsprechend ca. 250 Spitäler sowie ca. 1’000 Arztpraxen und ambulante Zentren. Für die Meldung der zusätzlichen laboranalytischen Befunde sind ca. 90 mikrobiologische Labore betroffen. Es ist davon auszugehen, dass der Mehraufwand vor allem in der Anfangsphase der Umsetzung der neuen Regelung entsteht, in der die entsprechenden Prozesse und Systeme angepasst werden müssen. Die operative Mehrbelastung sollte auch durch die laufenden Digitalisierungsarbeiten, insbesondere durch das DigiSanté Projekt «NASURE» (National Surveillance and Response), beschränkt sein (s. Ziff. 2.13.8.2).

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.