Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.1.9.6 Besondere rechtliche Aspekte zum Umsetzungserlass

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 142

Mit der Vorlage werden weder neue Subventionsbestimmungen geschaffen noch neue Verpflichtungskredite oder Zahlungsrahmen beschlossen, die wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken zur Folge haben. Die Vorlage untersteht daher nicht der Ausgabenbremse gemäss Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV.

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