Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.8.3.3 Verhandlungsverlauf

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 583

Ende November 2023, nach Abschluss der exploratorischen Gespräche zum Paket Schweiz–EU (Bilaterale III), konnten spezifische exploratorische Gespräche zur Teilnahme der Schweiz an den EU-Programmen aufgenommen werden. Es fanden insgesamt sieben Gesprächsrunden statt, welche zum Ziel hatten, die gegenseitigen Interessen auszuloten und den Umfang einer Beteiligung der Schweiz an der Programmgeneration 2021–2027 abzustecken. Nach Verabschiedung des Verhandlungsmandats zum Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) seitens Schweiz und EU fand am 21. März 2024 die erste Verhandlungsrunde zum EUPA statt.

Zur Aushandlung des vorliegenden Abkommens fanden insgesamt 13 Verhandlungsrunden statt, die letzte am 10. Dezember 2024. Die Verhandlungsdelegation der Schweiz setzte sich zusammen aus der Abteilung Internationale Programme und Organisationen des SBFI/WBF und der Abteilung Europa des Staatssekretariats EDA (Co-Verhandlungsleitung), der Sektion EU und Nachbarstaaten des BAG/EDI, den Abteilungen Internationales sowie Film des BAK/EDI, der Abteilung Direktionsgeschäfte des ASTRA/UVEK, der Sektion Europa Handel und Entwicklungszusammenarbeit des Bundesamts für Umwelt BAFU/UVEK, des Finanzdienstes IV – Bildung, Forschung, Kultur und Internationales der EFV, der Vertretung der Schweizer Mission in Brüssel und der KdK/EDK. Mit Beginn der Verhandlungen zum Paket Schweiz–EU setzte die EU die Übergangsregelung 2024 in Kraft, die es Forschenden in der Schweiz ermöglichte, Gesuche im Rahmen der Ausschreibung ERC Advanced Grant 2024 von Horizon Europe einzureichen. Aufgrund der Fortschritte bei den Verhandlungen zum Paket Schweiz–EU entschied die EU am 3. Juli 2024, dass Forschende in der Schweiz an den ersten drei Ausschreibungen des Programmjahres 2025, namentlich dem ERC Starting Grant 2025, Synergy Grant 2025 und Consolidator Grant 2025, teilnehmen können. Am 12. November 2024 kam der Zugang zum ERC Proof of Concept Grant 2025 dazu. Vor dem Hintergrund des materiellen Abschlusses der Verhandlungen zum Paket Schweiz–EU am 20. Dezember 2024 aktivierte die EU die Übergangsregelung 2025 per 1. Januar 2025 vollständig: Diese ermöglichte Akteuren in Forschung und Innovation in der Schweiz, im Programmjahr 2025 an praktisch allen Ausschreibungen von Horizon Europe, dem Euratom-Programm und dem Programm Digital Europe teilzunehmen und Fördermittel bei der EU zu beantragen. Ausserdem konnten Schweizer Akteure Gesuche in einer Koordinatoren-Rolle einreichen. Mit der Unterzeichnung des EUPA am 10. November 2025, der damit verbundenen vorläufigen Anwendung und der Überweisung des Schweizer Pflichtbeitrags werden diese Fördermittel direkt von der Europäischen Kommission an die Schweizer Forschenden ausbezahlt. Für ITER wurde die Beteiligung ab 2026 wieder aufgenommen. 524 Abrufbar unter www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Medienmitteilung vom 8. März 2024 > Beziehungen Schweiz–EU: Der Bundesrat verabschiedet das endgültige Verhandlungsmandat.

Für die Teilnahme an Erasmus+ im Jahr 2027 wird den eidgenössischen Räten mit der vorliegenden Botschaft ein Finanzierungsbeschluss unterbreitet.

Das Verhandlungsmandat konnte vollumfänglich erfüllt werden. Namentlich wurde mit dem EUPA ein zeitlich unbefristetes Abkommen ausgehandelt, welches die Assoziierung an die aktuelle und zukünftige Programmgenerationen im Prinzip ermöglicht, wobei für die Programmteilnahmen in jeder Programmgeneration spezifische Protokolle ausgehandelt werden müssen (siehe auch unten). Für die Teilnahme am Horizon-Paket sind die vom Parlament am 16. Dezember 2020 gesprochenen Mittel ausreichend. Für die Assoziierung an Erasmus+ konnte ein Programmeinstieg mit einem um 30 % tieferem Pflichtbeitrag ausgehandelt werden. Betreffend die systematischere Teilnahme soll mit Gesprächen im Gemischten Ausschuss ein nahtloser Übergang von der einen zur nächsten Programmgeneration sichergestellt werden. Hingegen besteht kein Automatismus für eine Teilnahme an späteren Programmgenerationen. Auf nationaler Ebene muss für jede Programmgeneration der parlamentarische Genehmigungsprozess zur Bereitstellung der Finanzierung durchlaufen werden. EU-seitig werden die Programmverordnungen jeweils auf den neuen Budgetzyklus hin neu definiert, wobei die Bestimmungen für die Assoziierung von Drittstaaten ebenfalls von Europäischen Parlament sowie vom Rat der EU genehmigt werden müssen.

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