Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.8.3.2 Verhandlungsmandat für das Paket Schweiz–EU (Bilaterale III): Teil EU-Programme

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 582

Eine Assoziierung an das Horizon-Paket und Erasmus+ war auf Beginn der Programmgeneration 2021 geplant. Die entsprechenden Verhandlungsmandate wurden vom Bundesrat am 11. Dezember 2020 (Horizon-Paket) bzw. am 5. März 2021 (Erasmus+) verabschiedet. Nach dem Abbruch der Verhandlungen mit der EU über das institutionelle Rahmenabkommen am 26. Mai 2021 war es jedoch nicht mehr möglich, Verhandlungen über eine Assoziierung an die EU-Programme aufzunehmen, da die EU diese im Lichte der Gesamtbeziehungen Schweiz–EU beurteilte.

Mit dem Paketansatz des Bundesrates wurde die Teilnahme an EU-Programmen in das Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) eingebettet. Das entsprechende Verhandlungsmandat des Bundesrates vom 8. März 2024 gab folgende Leitlinien vor: (i) den Abschluss eines unbefristeten Abkommens, (ii) die Ermöglichung einer künftigen Assoziierung an weitere Programme mittels Zusatzprotokollen, (iii) die Einhaltung des finanziellen Rahmens der vom Parlament bereits genehmigten Mittel (Horizon-Paket 2021–2027) und (iv) die Gewährleistung einer systematischeren und kontinuierliche524 ren Teilnahme an den EU-Programmen.

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