Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.7.9.7 Datenschutz

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 561

Der Datenschutz ist von der Vorlage nicht betroffen. Die Erläuterungen betreffend das Schiedsgericht unter Ziffer 2.1.9.7 gelten auch für das Schiedsgericht des Agrarteils des Landwirtschaftsabkommens.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.