Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.7.9.2 Verfassungsmässigkeit der Umsetzungsgesetzgebung und Begleitmassnahmen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 559

Es sind keine Umsetzungsgesetzgebung oder Begleitmassnahmen nötig.

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