Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.7.7 Grundzüge des Umsetzungserlasses

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 558

An den bestehenden Anhängen 1–3, 7–10 und 12 wurden keine Änderungen vorgenommen. Diese werden weiterhin nicht der dynamischen Rechtsübernahme unterliegen und damit weiterfunktionieren wir bisher. Ein Umsetzungserlass zum Änderungsprotokoll ist damit nicht nötig. Die aufgrund des Protokolls zur Lebensmittelsicherheit nötigen Anpassungen im Lebensmittelrecht werden in Ziffer 2.12.7 dargelegt.

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