Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.7.9.6 Besondere rechtliche Aspekte zum Umsetzungserlass

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 560

Es ist kein Umsetzungserlass nötig.

Unterstellung unter die Ausgabenbremse Mit der Vorlage werden weder neue Subventionsbestimmungen noch neue Verpflichtungskredite oder Zahlungsrahmen beschlossen. Die Vorlage ist somit nicht der Ausgabenbremse (Art. 159 Abs. 3 Bst. b BV) unterstellt. 494 SR 0.632.31

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.