Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.5.7.4 Umsetzungsfragen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 523

Auf Ebene des Bundes ist die Schaffung äquivalenten Schweizer Rechts zu den mittels ÄP-LandVA ins LandVA integrierten Rechtsakten anzugehen. Die Anpassungen auf Gesetzesebene betreffen PBG und EBG (vgl. Ziff. 2.5.7.1.1 und Ziff. 2.5.7.1.2). Es werden weitere Anpassungen auf Verordnungsebene erforderlich sein.

Gemäss Abklärungen mit den Kantonen sind keine Anpassungen auf kantonaler Gesetzes- oder Verordnungsstufe erforderlich.

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