Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.4.8.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 486

Berggebiete Die technischen Rechtsvorschriften im Geltungsbereich des MRA fallen grossmehrheitlich in den Zuständigkeitsbereich des Bundes. Weder das Institutionelle Protokoll noch das Änderungsprotokoll hat Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden sowie auf städtische Zentren, Agglomerationen und Berggebiete.

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