Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.4.8.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 486

Dank der institutionellen Elemente, die im Rahmen des Stabilisierungsteils des Pakets Schweiz–EU (Bilaterale III) in das MRA aufgenommen werden, kann das MRA weiterhin rechtswirksam funktionieren. Die ausgehandelten Bestimmungen gewährleisten zudem einen stabilen Rechtsrahmen zwischen der Schweiz und der EU, der den Wirtschaftsstandort Schweiz für Investitionen attraktiver macht.

Als Binnenmarktabkommen hat das MRA sowohl Auswirkungen auf den Aussenhandel der Schweiz (Aus- und Einfuhren) als auch auf ihre Wirtschaft und ihre verschiedenen Akteure. Es garantiert der Schweizer Exportindustrie in den vom Abkommen abgedeckten Bereichen einen erweiterten Zugang zum EU-Binnenmarkt. Doppelt durchgeführte Konformitätsbewertungen sowie die Herstellung unterschiedlicher Produktserien für die beiden Märkte werden dadurch vermieden. Dadurch können Schweizer Hersteller nicht nur Geld sparen, sondern sich auch auf die Grossserienfertigung konzentrieren und so die Kosten optimal verteilen. Das MRA verringert für die Unternehmen auch den Verwaltungsaufwand, da es bestimmte Pflichten für die Wirtschaftsakteure aufhebt. So sind im EU-Recht und im Schweizer Recht die Pflichten für die verschiedenen Wirtschaftsakteure für die gesamte Produktions- und Vertriebskette geregelt, um die vollständige Rückverfolgbarkeit der Produkte von der Herstellung bis zum Inverkehrbringen zu gewährleisten. Bei Produkten aus Drittländern verlangt die EU unter anderem, dass der in der EU ansässige Importeur (und zusätzlich in manchen Fällen ein Bevollmächtigter) die Verantwortung für die Konformität der Produkte übernimmt. Hinzu kommt die Pflicht, die Koordinaten dieser Akteure auf den Produkten oder deren Verpackung anzugeben (Kennzeichnung). Dank dem MRA ist es für einen in der Schweiz ansässigen Wirtschaftsakteur beispielsweise nicht notwendig, für den Export seiner Produkte in die EU einen Wirtschaftsakteur in der EU zu benennen und seine Produkte mit dessen Koordinaten neu zu kennzeichnen. Das MRA gewährleistet durchgehende Produktions- und Vertriebsketten zwischen der Schweiz und der EU. Diese Erleichterungen sorgen dafür, dass Schweizer Exporte auf dem EU-Markt attraktiver werden. Die erhöhte Nachfrage nach Schweizer Produkten kurbelt im Gegenzug die Herstellung dieser Produkte an und stärkt entsprechend den Handel zwischen der Schweiz und der EU (sog. Handelsschaffung). Mehrere Studien432 haben gezeigt, dass seit dem Inkrafttreten des MRA im Jahr 2002 sowohl das Export- als auch das Importvolumen der unter das Abkommen fallenden Produkte stetig gestiegen ist und dass dieser Anstieg höher ausfiel als beim Handel mit anderen Produkten. Diese positive Entwicklung des Handels ist einerseits auf die Ausweitung des sektoriellen Geltungsbereichs des Abkommens im Laufe der Jahre zurückzuführen (von 15 Sektoren bei Abschluss des Abkommens auf heute 20), andererseits aber auch auf den Abbau technischer Handelshemmnisse, administrative Entlastungen und Kosteneinsparungen, die das Abkommen mit sich bringt. Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen des MRA wurden in der Studie von Ecoplan

(2025)433 anhand einer Simulation des Wegfalls der Abkommen der Bilateralen I geschätzt. Der Wegfall der Bilateralen I hätte gemäss dieser Studie bis im Jahr 2045 einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von –4,9 Prozent zur Folge. Das MRA ist nach dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) aus einer volkswirtschaftlichen Perspektive das wichtigste Abkommen.

Aufgrund des erleichterten Zugangs zum EU-Markt, den das MRA den in der Schweiz ansässigen Unternehmen ermöglicht, erhöht es die Attraktivität der Schweiz als Produktionsstandort. Wenn grosse ausländische Unternehmen ihren europäischen Hauptsitz in der Schweiz ansiedeln, tun sie dies unter anderem im Wissen, dass sie die Erleichterungen des Abkommens in Anspruch nehmen und ihre Produktion gleichzeitig auf beiden Märkten absetzen können. Somit verleiht das MRA ausländischen Investitionen in der Schweiz neue Impulse. Darüber hinaus trägt das MRA auch zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz bei. Einerseits könnten sich einige Schweizer Unternehmen ohne die Erleichterungen des MRA dazu veranlasst sehen, sich in der EU niederzulassen oder einen Teil ihrer Tätigkeiten dorthin zu verlagern, um weiterhin am Binnenmarkt teilnehmen zu können und gegenüber ihrer Konkurrenz aus der EU wettbewerbsfähig zu bleiben. Andererseits werden neue Arbeitsplätze in der Schweiz geschaffen, wenn grosse Unternehmen entscheiden, sich in der Schweiz niederzulassen, um von hier aus beide Märkte zu bedienen.

Schliesslich trägt das MRA durch erleichterte Importe aus der EU auch zu einem breiteren Produktangebot für die Konsumentinnen und Konsumenten bei. Denn ange432 Die Effekte des MRA wurden im Auftrag des SECO in den Studien von BAK Economics und Ecoplan zum Effekt des Wegfalls der Bilateralen I untersucht. Die Studien sowie ein Synthesebericht sind abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche Zusammenarbeit > Wirtschaftsbeziehungen Europäische Union (EU) > Wirtschaftliche Bedeutung der Bilateralen I > Volkswirtschaftliche Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen I. Den Effekt empirisch untersucht hatte die Konjunkturforschungsstelle KOF 2015 (Hälg, Florian [2015], «Das bilaterale Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse und der schweizerische Aussenhandel» in «Der bilaterale Weg – eine ökonomische Bestandesaufnahme», KOF Studie 58. Abrufbar unter: www.research-collection.ethz.ch > Working Papers/Reports > Report > Der bilaterale Weg – eine ökonomische Bestandesaufnahme. Im Auftrag des SECO hat Ecoplan 2025 seine Studie von 2015 aktualisiert. Die Studie ist abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche Zusammenarbeit > Wirtschaftsbeziehungen Europäische Union (EU) > Wirtschaftliche Bedeutung der Bilateralen I.

433 Abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche Zusammenarbeit > Wirtschaftsbeziehungen Europäische Union (EU) > Wirtschaftliche Bedeutung der Bilateralen I > Volkswirtschaftliche Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen I. sichts der geringen Grösse des Schweizer Marktes ist es für ausländische Hersteller aus der EU oder aus Drittländern aufgrund der unverhältnismässig hohen Kosten weniger interessant, Produkte extra für den Schweizer Markt herzustellen und zertifizieren zu lassen. Dank der vertraglich vorgesehenen Zusammenarbeit zwischen den Marktüberwachungsbehörden der Schweiz und der EU (z. B. im Bereich Medizinprodukte) trägt das MRA zudem zu einer anhaltend hohen Produktsicherheit für die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten bei. Mit unilateralen Massnahmen wäre dies nicht möglich.

Ohne das MRA könnte die Schweizer Export- und Importindustrie nicht mehr von den oben erwähnten Erleichterungen profitieren. Die Produktauswahl für die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten wäre eingeschränkt, was Preissteigerungen und das Phänomen der Hochpreisinsel Schweiz begünstigen würde.

Eine von Infras im Jahr 2025 durchgeführte Studie434 zeigt, dass die Nicht-Aktualisierung des MRA im Bereich der Medizinprodukte seit 2021 für die Schweizer Hersteller Zusatzkosten verursacht hat, insbesondere da sie einen Bevollmächtigten in der EU benennen und die Produkte mit den Koordinaten dieses Bevollmächtigten neu kennzeichnen müssen. Hersteller, die die Konformität ihrer Produkte bisher in der Schweiz bewerten liessen, müssen diese Bewertung momentan zusätzlich auch in der EU durchführen lassen. Die entsprechenden Kosten variieren stark, und zwar abhängig von verschiedenen Faktoren wie etwa der Grösse des Unternehmens und seiner Fähigkeit, diese Kosten auf das gesamte Produktionsvolumen zu verteilen. So fallen die wiederkehrenden Zusatzkosten für grosse Unternehmen, die bereits Tochtergesellschaften in der EU haben und diese als Bevollmächtigte benennen können, geringer aus als für kleine und mittlere Unternehmen, die für die Benennung eines Bevollmächtigten auf externe Dienstleister angewiesen sind. Solche Kosten sind bei Standortentscheidungen ein wichtiger Faktor. Ein Drittel der befragten Hersteller gab an, aufgrund der Nicht-Aktualisierung des MRA eine Verlagerung ihrer Produktion in Erwägung gezogen zu haben; einige Unternehmen haben diesen Schritt tatsächlich vollzogen. Die Studie zeigt ausserdem, dass trotz unilateraler Massnahmen zur Erleichterung des Handels die Einfuhren inzwischen in ähnlichem Ausmass von Handelshemmnissen betroffen sind wie die Ausfuhren. Bei der Verwaltungseffizienz waren ebenfalls Einbussen zu verzeichnen; so musste Swissmedic eine eigene schweizerische Datenbank für Medizinprodukte entwickeln und die Marktüberwachung ohne Zusammenarbeit mit der EU organisieren. Dies führte zu einem signifikanten Anstieg der Personalkosten bei Swissmedic.

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