FZA-Änderungsprotokoll · BBl 2026 617

Art. 7g – Personalausweise

Art. 1 · Geänderte und neue Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 10

Personalausweise

Die Schweiz kann weiterhin Personalausweise ausstellen, die kein Speichermedium mit den Fingerabdrücken der innehabenden Person enthalten. Solche Personalausweise müssen sich optisch von denjenigen unterscheiden, die den Anforderungen der in Anhang I genannten Rechtsakte betreffend diese Art von Dokumenten entsprechen. Solche Personalausweise, die ein Jahr oder mehr nach Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zu diesem Abkommen ausgestellt werden, können von Schweizer Staatsangehörigen nicht zur Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit verwendet werden.

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