FZA-Änderungsprotokoll · BBl 2026 617

Protokoll II, Art. 1 – Begriffsbestimmungen und Bezugnahmen

Protokoll II zu Anhang II des Abkommens

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 55

Begriffsbestimmungen und Bezugnahmen

(1) Für die Zwecke dieses Protokolls gelten folgende Bestimmungen:

a) «Austrittsabkommen» ist das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft;

b) «Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger» ist das Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich Grossbritannien und Nordirland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens;

c) «erfasste Staaten» sind die Mitgliedstaaten der Union und die Schweiz;

d) «Übergangszeitraum» ist der Übergangszeitraum nach Artikel 126 des Austrittsabkommens;

e) die Begriffsbestimmungen in Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates und Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates.

(2) Für die Zwecke dieses Protokolls sind alle Bezugnahmen in Bestimmungen des aufgrund dieses Protokolls anwendbaren Unionsrechts auf Mitgliedstaaten und die zuständigen Behörden von Mitgliedstaaten auch als Bezugnahmen auf das Vereinigte Königreich und seine zuständigen Behörden zu verstehen.

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