FZA-Änderungsprotokoll · BBl 2026 617

Protokoll II, Art. 3 – Vorschriften für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

Protokoll II zu Anhang II des Abkommens

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 57

Vorschriften für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

(1) Auf die unter dieses Protokoll fallenden Personen finden die Vorschriften und Ziele des Artikels 8 des Abkommens und dieses Anhangs sowie die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 Anwendung.

(2) Die erfassten Staaten berücksichtigen in gebührender Weise die Beschlüsse und Empfehlungen der nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 bei der Europäischen Kommission eingesetzten Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (im Folgenden «Verwaltungskommission»), die in Abschnitt A dieses Anhangs aufgeführt sind.

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