FZA-Änderungsprotokoll · BBl 2026 617

Protokoll II, Art. 5 – Rückerstattung, Beitreibung und Ausgleich

Protokoll II zu Anhang II des Abkommens

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 58

Rückerstattung, Beitreibung und Ausgleich

Die Bestimmungen der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 über Rückerstattung, Beitreibung und Ausgleich finden weiter Anwendung auf Ereignisse, soweit sie sich auf Personen beziehen, die nicht unter Artikel 2 fallen, und

a) vor Ende des Übergangszeitraums aufgetreten sind oder

b) nach Ende des Übergangszeitraums aufgetreten sind und sich auf Personen beziehen, die zum Zeitpunkt des Ereignisses unter Artikel 2 oder Artikel 4 fielen.

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