EUSPA-Abkommen · BBl 2026 629

Art. 6 – Rechtsform

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 3

Rechtsform

Die Schweiz erkennt die Rechtspersönlichkeit der Agentur an.

Die Agentur besitzt in der Schweiz die weitestgehende Rechts- und Handlungsfähigkeit, die juristischen Personen nach schweizerischem Recht zuerkannt wird. Sie kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräussern und ist vor Gericht parteifähig.

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