EUSPA-Abkommen · BBl 2026 629

Art. 13 – Streitbeilegung

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 5

Streitbeilegung

Jegliche Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens werden durch Konsultationen im Ausschuss beigelegt.

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