EUSPA-Abkommen · BBl 2026 629

Anhang II, Art. 13

Anhang II: Vorrechte und Befreiungen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 13

(entspricht Artikel 18 des Protokolls (Nr. 7)) Bei der Anwendung dieses Anhangs handeln die Agentur und die verantwortlichen Behörden der Schweiz oder der betreffenden Mitgliedstaaten der Union im gegenseitigen Einvernehmen.

Anhang III Finanzkontrolle in Bezug auf die schweizerischen Teilnehmer an Tätigkeiten der Agentur

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