EUSPA-Abkommen · BBl 2026 629

Art. 4 – Finanzbeitrag

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 3

Finanzbeitrag

Die Schweiz leistet einen jährlichen Beitrag zu den Einnahmen der Agentur, der nach der in Anhang I beschriebenen Formel berechnet wird.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.