EUSPA-Abkommen · BBl 2026 629

Art. 10 – Bedienstete auf Zeit und abgeordnete Beamte und Sachverständige

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 4

Bedienstete auf Zeit und abgeordnete Beamte und Sachverständige

Abweichend von Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe a der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union kann die Agentur entscheiden, schweizerische Staatsangehörige, die im Besitz ihrer vollen staatsbürgerlichen Rechte sind, auf Vertragsbasis einzustellen. Die Agentur kann die Abordnung von Sachverständigen durch die Schweiz zulassen.

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