EUSPA-Abkommen · BBl 2026 629

Art. 14 – Anhänge

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 5

Anhänge

Die Anhänge dieses Abkommens sind integraler Bestandteil dieses Abkommens.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.