Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.9.8.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 633

Berggebiete Das EUSPA-Abkommen hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf Kantone, städtische Zentren, Agglomerationen und Berggebiete. Die Kantone haben mit der Teilnahme an der EUSPA keine finanziellen Auswirkungen zu gewärtigen. Mit der Unterzeichnung des Abkommens wird über die Teilnahme am PRS verhandelt werden können. PRS kann beim Bevölkerungsschutz (Polizei und Rettungsdienste) auch den Kantonen unmittelbar bei der Erfüllung ihrer Aufgaben dienen.

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