Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.9.8.1.2 Personelle Auswirkungen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 632

Die sich aus der Teilnahme an der EUSPA ergebenden Pflichten für die Schweiz lassen sich mit den vorhandenen beim ASTRA angesiedelten personellen Ressourcen erfüllen. Das Abkommen hat folglich keine personellen Auswirkungen auf den Bund. 580 www.euspa.europa.eu > About > Corporate documents > Single Programming Document (SPD) > EUSPA Single Programming Document 2026-2028.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.