Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.9.2.2 Teilnahme der Schweiz an den europäischen Satellitennavigationsprogrammen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 622

europäischen Die Schweiz hat mit der EU das unbefristete GNSS-Kooperationsabkommen abgeschlossen. Dieses regelt die Teilnahme der Schweiz an den europäischen GNSSProgrammen Galileo und EGNOS. Das GNSS-Kooperationsabkommen wurde seit dem 1. Januar 2014 vorläufig angewendet und ist nach Abschluss aller erforderlichen internen Genehmigungsverfahren und der entsprechenden Notifikation der Vertragsparteien am 1. Dezember 2025 in Kraft getreten. Nicht nur die EU, sondern auch die einzelnen EU-Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien (sog. Gemischtes Abkommen), was das Inkrafttreten verzögert hat. Das GNSS-Kooperationsabkommen sieht vor, dass die Schweiz in den Gremien der Programme ohne Stimmrecht Einsitz nimmt. Die Schweiz nimmt seit Beginn der vorläufigen Anwendung aktiv an den Sitzungen des GNSS-Programmausschusses teil. Sie wird im Rahmen dieses Gremiums über die Entwicklung der Programme informiert und kann ihre Einschätzungen einbringen. Zusätzlich trifft sich die Schweiz in der Regel mindestens einmal jährlich mit der Europäischen Kommission in einem Gemischten Ausschuss, um Fragen betreffend das GNSS-Kooperationsabkommen zu klären.

Mit der Teilnahme an den europäischen GNSS-Programmen trägt die Schweiz aktiv zum Aufbau und Betrieb von Galileo und EGNOS bei. Sie sichert sich dadurch den Zugang zu den Signalen beziehungsweise Diensten der europäischen Systeme. Das GNSS-Kooperationsabkommen gewährt der schweizerischen Industrie ausserdem Zugang zu den Ausschreibeverfahren für Aufträge im Zusammenhang mit Galileo und EGNOS. Im Gegenzug beteiligt sich die Schweiz gemäss einem vom BIP abhängigen Finanzierungsschlüssel an den eingegangenen Verpflichtungen der GNSS-Programme.

Im Weiteren sieht das GNSS-Kooperationsabkommen das Recht der Schweiz zur Teilnahme an der EUSPA (bis Mai 2021: European GNSS Agency, GSA) und den Zugang zum hochsicheren öffentlichen regulierten Galileo-Dienst PRS vor. Die Modalitäten dieser Teilnahme beziehungsweise des Zugangs müssen jedoch in zwei separaten Zusatzabkommen geregelt werden. Mit dem EUSPA-Abkommen sowie dem anschliessend auszuhandelnden Abkommen über den Zugang zum PRS wird entsprechend die schweizerische Teilnahme – wie im GNSS-Kooperationsabkommen vorgesehen – vervollständigt.

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