Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.7.4.3 Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 552

74 Stellungnahmen sind zum Änderungsprotokoll zum Landwirtschaftsabkommen eingegangen. Davon 24 von ständigen und 50 von weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden. 50 Vernehmlassungsteilnehmende (u. a. KdK, Zürich, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Die Mitte, Sozialdemokratische Partei Schweiz, Schweizerischer Städteverband, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, economiesuisse, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerische Bankiervereinigung) befürworteten das Änderungsprotokoll, während sich sechs (u. a. Schweizerische Volkspartei) dagegen äusserten und 18 (u. a. Obwalden, Thurgau, SBV) keine klare Position beziehen.

Die Befürworter begrüssten insbesondere, dass eine Harmonisierung der Agrarpolitiken zwischen der Schweiz und der EU ausgeschlossen ist und der bestehende Grenzschutz für Agrarprodukte unverändert beibehalten wird. Auch die für den Agrarteil spezifischen Lösungen (keine dynamische Rechtsübernahme, Schiedsgericht ohne Einbezug des EuGH, Ausgleichsmassnahmen nur im Fall der Verletzung des Landwirtschaftsabkommens) wurden begrüsst. Generell wurde auf die Wichtigkeit der Stabilisierung des Verhältnisses zur EU resp. die Vermeidung einer weiteren Erosion des Landwirtschaftsabkommens hingewiesen, die mit dem Änderungsprotokoll erreicht werden soll.

Die Gegner kritisierten insbesondere die Einführung eines Streitbeilegungsmechanismus und die Möglichkeit der Ergreifung von Ausgleichsmassnahmen im Agrarteil. Im Zusammenhang mit dem Lebensmittelsicherheitsprotokoll wurde zudem ein Souveränitätsverlust und damit eine generelle Schwächung der Schweizer Landwirtschaft und Gefährdung der Ernährungssicherheit moniert (s. Ziff. 2.12.4).

Die Vernehmlassungsteilnehmenden, die keine klare Position bezogen, sahen Vorteile, äusserten aber auch Bedenken. So wurden zum Beispiel die Beibehaltung der Souveränität in der Agrarpolitik (im engeren Sinn) und der Ausschluss des Agrarteils von der dynamischen Rechtsübernahme als Chance für Stabilität und Planungssicherheit in diesen Bereichen angesehen. Andererseits wurde aber vor allem in den Bereichen des bisherigen Landwirtschaftsabkommens, die neu im Lebensmittelsicherheitsprotokoll geregelt werden, ein Verlust an Souveränität befürchtet (s. Ziff. 2.12.4). Der SBV hielt den bilateralen Weg für alternativlos. Eine Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen erachtete er jedoch nur dann für sinnvoll, wenn die Mehrwerte für die Land- und Ernährungswirtschaft die Kosten und Risiken deutlich übersteigen respektive gewisse Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehören die Souveränität in der Agrar- und Ernährungspolitik, keine unterwünschten Hürden und Kosten im Handel mit Agrarerzeugnissen sowie die Beibehaltung des bestehenden Grenzschutzes. Für weitere Ausführungen zu den Ergebnissen der Vernehmlassung wird auf den Ergebnisbericht verwiesen.491

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