Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.5.4.1 Vorverfahren

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 496

Bereits parallel zu den exploratorischen Gesprächen mit der EU, die zum Common Understanding geführt haben, haben diverse Austausche mit verschiedenen Akteuren stattgefunden, um deren Anliegen berücksichtigen zu können.

Nach Veröffentlichung des Entwurfs des Verhandlungsmandats fanden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der öV-Branche und den Sozialpartnern statt. Unter Leitung des Vorstehers des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wurde zwei Mal ein Runder Tisch mit diesen Akteuren durchgeführt.

Gegenstand der Gespräche war im Hinblick auf das definitive Verhandlungsmandat die Frage, welche Massnahmen auf Schweizer Seite bei einer Marktöffnung für den internationalen Schienenpersonenverkehr auf organisatorischer und rechtlicher Ebene 444 SR 101 zu treffen sind, um allfällige negative Folgen im öffentlichen Verkehr und auf den Lohnschutz abzufedern. Zudem wurde diskutiert, welche Auswirkungen und welchen Anpassungsbedarf die Einführung von Regeln über staatliche Beihilfen im Bereich Landverkehr hätte. Insgesamt sollte analysiert werden, welche Abfederungsmassnahmen in der Schweiz ergriffen und welche Interessen in die Verhandlungen mit der EU eingebracht werden sollen. Ausgangspunkt waren das Common Understanding und das vom Bundesamt für Verkehr (BAV) präsentierte Umsetzungskonzept.

Während den Verhandlungen hat das BAV mehrere Austausche mit einzelnen Akteuren wie den Kantonen, den Gewerkschaften und Personalverbänden des öffentlichen Verkehrs, dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV), den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB), der Schweizerischen Südostbahn (SOB) und der Bern-LötschbergSimplon-Bahn (BLS), der RailCom, der Trassenvergabestelle und der Alliance Swiss Pass (ASP) zu spezifischen Fragen geführt.

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