Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.3.5.2.3 Anerkennung von Berufsqualifikationen (Anhang III FZA)

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 291

Zentraler Inhalt der Aufdatierung im Anhang III FZA ist die Einführung des IMI durch eine Übernahme der IMI-Verordnung durch die Schweiz als Drittstaat. IMI ist ein verschlüsseltes Online-Tool, auf das die zuständigen Behörden der EUMitgliedstaaten mit einem Passwort zugreifen. Das System erleichtert den behördlichen Informationsaustausch im Rahmen der praktischen Umsetzung des EU-Rechts. Mit der Aufdatierung von Anhang III FZA kann die Schweiz neu an der Verwaltungszusammenarbeit über IMI teilnehmen. Zudem kann die Schweiz durch die IMITeilnahme künftig für den Nachweis von erforderlichen Berufsqualifikationen vom Europäischen Berufsausweis Gebrauch machen und den Vorwarnmechanismus bei einem Verbot oder bei einer Beschränkung der Ausübung eines reglementierten Berufs nutzen (s. Ziff. 2.3.9.2.1, was die Auswirkungen auf die Kantone betrifft). Gemäss Artikel 1 des Anhangs zum IP-FZA betreffend die Anwendung von Artikel 13 dieses Protokolls verpflichtet sich die Schweiz zu einem finanziellen Beitrag für die Teilnahme am IMI (s. Ziff. 2.3.9.1.1).

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