Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.3.4.3 Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 279

Zuwanderung Die Aufdatierung des FZA in Bezug auf den ausländerrechtlichen Teil wurde von den Vernehmlassungsteilnehmenden grossmehrheitlich befürwortet (91 Vernehmlassungsteilnehmende dafür, 27 dagegen). Sowohl die KdK als auch die grosse Mehrheit der Kantone mit Ausnahme von Schwyz und Nidwalden sprachen sich für die Vorlage aus. Von den Parteien, die sich im Rahmen der Vernehmlassung geäussert haben, lehnt einzig die Schweizerische Volkspartei (SVP) das ÄP-FZA ab. Bis auf den Schweizerischen Gewerbeverband (SGV) und den Schweizer Bauernverband (SBV) äusserten sich weiter auch die Dachverbände der Wirtschaft sowie die Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete wohlwollend gegenüber der Vorlage. Im Mittelpunkt der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung standen im Bereich der Zuwanderung der stärkere Einbezug der Kantone sowie der nationalen und kantonalen Sozialpartner im Rahmen der inländischen Umsetzung der Schutzklausel sowie die regionale und branchenspezifische Ausgestaltung der Schutz-, und Ausgleichsmassnahmen (s. Ziff. 2.3.8.1.1). Auch wurden vereinzelt Befürchtungen über die Auswirkungen des neuen Daueraufenthaltsrechts auf den Familiennachzug und die Sozialhilfe geäussert und ein nationales Monitoring dazu gefordert. Insbesondere die Kantone haben in ihren Vernehmlassungsrückmeldungen darauf hingewiesen, dass die Arbeitsbelastung für die zuständigen kantonalen Behörden durch das ÄP-FZA zunehmen würde. Die vorgeschlagene Aufdatierung der Anhänge II (Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit) und III FZA (Anerkennung von Berufsqualifikationen) waren in der Vernehmlassung unbestritten.

Lohnschutz

87 Vernehmlassungsteilnehmende äusserten sich explizit zum aussenpolitischen Verhandlungsergebnis im Bereich Lohnschutz in Kombination mit den inländischen Massnahmen zur Aufrechterhaltung des aktuellen Lohnschutzniveaus. Die grosse Mehrheit äusserte sich befürwortend (71 Vernehmlassungsteilnehmende dafür, acht positionierten sich nicht klar und acht äusserten sich negativ). Unter anderem sprachen sich die KdK und die Mehrheit der Kantone (Zürich, Nidwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Waadt, Wallis, Neuenburg, Jura), die Mehrheit der Parteien (Die Mitte, Evangelische Volkspartei, Grüne Schweiz, Grünliberale Partei, Sozialdemokratische Partei), von den Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Bergregionen, der Schweizerische Städteverband, sowie die Mehrheit der Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, Schweizer Arbeitgeberverband, Schweizer Bankiervereinigung, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Kaufmännischer Verband Schweiz, Travail.Suisse) dafür aus. Der Kompromiss der Sozialpartner und Kantone zu den inländischen Begleitmassnahmen betreffend die Anpassungen im EntsG, im BöB und 274 Der Ergebnisbericht ist abrufbar unter: www.fedlex.admin.ch > Vernehmlassungen > Abgeschlossen > 2025 > EDA. im AVEG sowie die dazugehörigen Begleitmassnahmen ohne Gesetzesanpassung wurde als ein Paket angesehen, welches gesamtheitlich verabschiedet werden soll. Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende beantragten Anpassungen bei einzelnen Massnahmen (s. Ziff. 2.3.4.4).

Ein Vorbehalt, der zahlreich angebracht wurde, betrifft die Anpassungen im Rahmen des OR zur Stärkung der Sozialpartnerschaft im Betrieb, welche der Bundesrat zusätzlich als Teil des Massnahmenpakets zur Sicherung des Lohnschutzes vorgeschlagen hatte. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden (u. a. Die Mitte, Grünliberale Partei, FDP, economiesuisse, Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizer Arbeitgeberverband, Schweizer Bankiervereinigung), die sich spezifisch zu den Anpassungen im Rahmen des OR äusserten, lehnten diese ab, weil sie den liberalen Arbeitsmarkt einschränkten und kein Zusammenhang mit der vorliegenden Vorlage bestehe. Eine Minderheit der Vernehmlassungsteilnehmenden äusserte sich ausdrücklich positiv (u. a. Grüne Schweiz, Sozialdemokratische Partei der Schweiz, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Kaufmännischer Verband Schweiz, Travail.Suisse).

Gleichbehandlung bei den Studiengebühren

67 Vernehmlassungsteilnehmende äusserten sich sowohl zur vorgeschlagenen Gleichbehandlung bei den Studiengebühren als auch zu den Begleitmassnahmen (Anpassung Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz und ETH-Gesetz). Das Verhandlungsresultat betreffend Studiengebühren wurde von einer Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden (34, darunter KdK und die Kantone Zürich, Uri, Zug, Freiburg, Solothurn, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg und Jura), die sich dazu geäussert haben, als akzeptabel oder positiv beurteilt, sofern Anpassungen an den Begleitmassnahmen zur Abfederung der Verluste an kantonalen Universitäten und Fachhochschulen vorgenommen werden. Die geforderten Anpassungen umfassen vor allem eine Erhöhung des Anteils des Bundes und eine Verstetigung der Bundesbeiträge, um die Mindereinnahmen der kantonalen universitären Hochschulen und Fachhochschulen auszugleichen.

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