Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.14.4.4 Würdigung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 991

Die geplante Einrichtung eines hochrangigen Dialogs wurde im Rahmen der Vernehmlassung grossmehrheitlich begrüsst. Weitergehende Forderungen wurden nur vereinzelt vorgebracht. Zur obenstehenden Forderung der KdK ist festzuhalten, dass für die Kantone die Möglichkeit besteht, mittels einer Vertretung am hochrangigen Dialog teilzunehmen. Die exakten Modalitäten werden in der sich in Ausarbeitung befindlichen Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen über deren Beteiligung an der Aussenpolitik des Bundes im Rahmen des Pakets Schweiz–EU festgehalten (s.

Ziff. 2.1.7.1 oder 3.2.1.1.). Da der hochrangige Dialog auch auf mögliche Weiterentwicklungen der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU fokussieren soll, kann im Rahmen des Dialogs ausserdem auch die Frage des Marktzugangs für Schweizer Finanzdienstleister behandelt werden. In Bezug auf die Forderungen der Mitte ist neben den obenstehenden Ausführungen zum Einbezug der Kantone im 923 Der Ergebnisbericht ist abrufbar unter: www.fedlex.admin.ch > Vernehmlassungen > Abgeschlossen > 2025 > EDA. Rahmen des hochrangigen Dialogs zusätzlich festzuhalten, dass das Parlament im Einklang mit Artikel 152 Absatz 2 Parlamentsgesetz regelmässig über den hochrangigen Dialog informiert werden wird. Dies wird beispielsweise via die Informationstabelle über aktuelle europapolitische Themen zuhanden der Mitglieder der Aussenpolitischen Kommissionen erfolgen. Hinsichtlich der Forderung der Mitte nach einer raschen Etablierung des politischen Dialogs mit der Hohen Vertreterin der EU ist zu bemerken, dass der Bundesrat am 12. Dezember 2025 eine separate rechtlich unverbindliche Gemeinsame Erklärung mit der EU genehmigt hat, welche die Einrichtung eines solchen regelmässigen politischen Dialogs mit der Hohen Vertreterin der EU für die Aussen- und Sicherheitspolitik vorsieht (s. Ziff. 2.14.6).

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