Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.14.6 Erläuterungen zu einzelnen Paragrafen der Gemeinsamen Erklärung

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 992

Der Titel der Gemeinsamen Erklärung hält fest, dass der hochrangige Dialog den Fokus auf das Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) sowie auf mögliche Weiterentwicklungen der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU legt. Nicht Gegenstand des Dialogs sollen demnach davon abzugrenzende Politikbereiche wie etwa die Zusammenarbeit in der Aussen- und Sicherheitspolitik sein.

Der hochrangige Dialog soll vom Vorsteher des EDA sowie dem für die Beziehungen zur Schweiz zuständigen Mitglied der Europäischen Kommission geleitet werden. Abgesehen davon macht die Erklärung keine weiteren Vorgaben über die Zusammensetzung der Delegationen auf Seiten der Schweiz und der EU. Beide Parteien haben hier einen entsprechenden Spielraum. Der Schweiz steht es somit frei, neben dem Vorsteher des EDA auch die Teilnahme von weiteren Bundesratsmitgliedern, Vertre- 924 Gemeinsame Erklärung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über die Einrichtung eines hochrangigen Dialogs über das umfassende bilaterale Paket und die mögliche Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz terinnen und Vertretern der Kantone sowie Expertinnen und Experten der betroffenen Fachämter der Bundesverwaltung vorzusehen.

Die Erklärung hält fest, dass der hochrangige Dialog Themen von beiderseitigem Interesse diskutieren soll, insbesondere die sektorielle Teilnahme der Schweiz am Binnenmarkt der EU sowie Möglichkeiten zur Stärkung der Partnerschaft der Schweiz mit der EU. Weiter soll der hochrangige Dialog dazu dienen, regelmässig die Umsetzung des Pakets Schweiz–EU, die Arbeit der Gemischten Ausschüsse sowie die mögliche Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen zu evaluieren. Der hochrangige Dialog soll jährlich durchgeführt werden. Die Durchführung soll abwechselnd in der Schweiz und in Brüssel erfolgen. Zum ersten Mal soll der Dialog innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Pakets Schweiz–EU stattfinden. Bei dieser Gelegenheit sollen auch gemeinsam die weiteren Modalitäten zur Durchführung des Dialogs definiert werden. Abschliessend ist in der Erklärung festgehalten, dass diese die Einrichtung eines politischen Dialogs über Fragen der Aussen- und Sicherheitspolitik zwischen der Hohen Vertreterin sowie dem Vorsteher des EDA nicht berührt. Die Frage eines solchen politischen Dialogs über die Aussen- und Sicherheitspolitik wird separat behandelt werden. Der Bundesrat hat diesbezüglich am 12. Dezember 2025 eine separate rechtlich unverbindliche Gemeinsame Erklärung mit der EU genehmigt, welche die Durchführung eines jährlichen politischen Dialogs zwischen dem Vorsteher des EDA sowie der Hohen Vertreterin der EU vorsieht (Joint Declaration on strengthened cooperation on foreign and security policy between Switzerland and the European Union). Diese ist nicht Teil des Pakets Schweiz–EU (Bilaterale III).

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