Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.14.7 Auswirkungen des Paketelements

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 993

Für den Bund fallen durch die Einrichtung respektive die Durchführung des hochrangigen Dialogs mit der EU keine Mehrkosten an. Die Arbeiten zur Umsetzung des Dialogs können im Rahmen der bestehenden finanziellen wie auch personellen Ressourcen bewältigt werden. Es ist offensichtlich, dass keine weiteren Auswirkungen auf den Bund zu erwarten sind. Die entsprechenden Fragen wurden daher nicht geprüft. Für die Kantone besteht die Möglichkeit, mittels einer Vertretung am hochrangigen Dialog teilzunehmen (s. Ziff. 2.14.6 und 2.14.4.4). Es ist offensichtlich, dass keine weiteren Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete zu erwarten sind. Die entsprechenden Fragen wurden daher nicht geprüft. Für die Bereiche Volkswirtschaft, Gesellschaft und Umwelt sind keine Auswirkungen zu erwarten. Die entsprechenden Fragen wurden daher nicht geprüft.

Der hochrangige Dialog mit der EU ist im aussenpolitischen Interesse der Schweiz. Ein regelmässiger Austausch auf Ministerebene zwischen der Schweiz und der EU stärkt die bilateralen Beziehungen und entspricht somit dem in der Aussenpolitischen Strategie 2024–2027 des Bundesrates definierten Ziel der Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs mit der EU. Andere Bereiche der Aussenpolitik werden durch die Einrichtung des hochrangigen Dialogs mit der EU nicht direkt tangiert.

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