Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.13.5.2 Protokoll EU4Health

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 968

Die Teilnahme der Schweiz am aktuellen mehrjährigen EU-Gesundheitsprogramm «EU4Health» (2021–2027)898 wird im Protokoll 3 zum EUPA geregelt. Dieses Abkommen definiert den rechtlichen Rahmen und die Bedingungen für die Teilnahme der Schweiz an EU-Programmen, einschliesslich des EU-Gesundheitsprogramms (s.

Ziff. 2.8.5 und 2.8.6).

896 Verordnung (EU) 2022/2371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU, ABl. L 314 vom 6.12.2022, S. 26.

897 Verordnung (EG) Nr. 851/2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, geändert durch Verordnung (EU) 2022/2370 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022, ABl. L 314 vom 6.12.2022, S. 1.

898 Verordnung (EU) 2021/522 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März

2021 zur Einrichtung eines Aktionsprogramms der Union im Bereich der Gesundheit („EU4Health-Programm“) für den Zeitraum 2021–2027 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014, ABl. L 107 vom 26.3.2021, S. 1. Durch verschiedene Bestimmungen soll den engen inhaltlichen Verbindungen zwischen dem Gesundheitsabkommen und der Teilnahme am EU-Gesundheitsprogramm Rechnung getragen, sowie eine kohärente Umsetzung des Gesundheitsabkommens und des Protokolls EU4Health gewährleistet werden. Beispielsweise wurde eine enge Abstimmung zwischen dem Gemischten Ausschuss des Gesundheitsabkommens und dem Gemischten Ausschuss des EUPA vorgesehen. Zudem sind der Geltungsbereich des Gesundheitsabkommens und der Umfang der Teilnahme der Schweiz am Gesundheitsprogramm aufeinander abgestimmt: So konzentriert sich die Teilnahme der Schweiz am Programm auf den Bereich «Krisenvorsorge», andere Bereiche sind nicht abgedeckt. Diese partielle Teilnahme ist im Vergleich mit einer Vollteilnahme mit entsprechend geringeren Kosten für die Schweiz verbunden. Voraussetzung für die Teilnahme der Schweiz am aktuellen EU-Gesundheitsprogramm «EU4Health» (2021–2027) ist das Inkrafttreten des Gesundheitsabkommens.

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