Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.9.4.1 Vorverfahren

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 627

Aufgrund der Verhandlungen von 2018/2019 konnte auf dem damals ausgehandelten Abkommensentwurf aufgebaut werden (s. Ziff. 2.9.2.4). Weitere Vorarbeiten waren nicht notwendig. Ein exploratorisches Gespräch mit der EU zur Wiederaufnahme der Verhandlungen fand im Februar 2024 statt.

Da keine weitgehenden volkswirtschaftlichen Auswirkungen erwartet werden, wurde auf eine Regulierungsfolgenabschätzung verzichtet. Ebenfalls waren keine Studien oder Gutachten notwendig.

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