Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.9.3.3 Verhandlungsverlauf

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 625

Nach Abschluss der exploratorischen Gespräche Ende Oktober 2023 konnten die Verhandlungen zur Teilnahme der Schweiz an der EUSPA im Rahmen des Pakets Schweiz–EU wieder aufgenommen werden.

Der Abkommensentwurf aus den Verhandlungen von 2018/2019 konnte in grossen Teilen übernommen werden. Insbesondere die unbefristete Teilnahme an der EUSPA

– analog zum GNSS-Kooperationsabkommen – und die vorläufige Anwendung konnten sichergestellt werden. Das Schweizer Verhandlungsmandat vom 9. März 2009 bezog sich auf die bereits erläuterten Aktivitäten der GSA (s. Ziff. 2.9.2.3). Da sich die Agentur zur EUSPA weiterentwickelt und dies die Ausweitung ihrer Aktivitäten auf weitere Komponenten des EU-Weltraumprogramms mit sich gebracht hatte, konnte das Mandat dementsprechend nicht im vormals angedachten Umfang umgesetzt werden. In Anbetracht dieser Tatsache musste die Schweiz für die Sicherstellung ihrer Teilnahme an den Aktivitäten der EUSPA bezogen auf die Komponenten Galileo und EGNOS ihre finanzielle Beteiligung auf die im Mandat nicht vorgesehenen Programmkomponenten der EUSPA (Copernicus, GOVSATCOM und SSA) ausweiten.

Die EU sieht für Drittstaaten einzig eine finanzielle Vollbeteiligung an der EUSPA vor, unabhängig von den Programmkomponenten, an denen sie teilnehmen. Ein anteilsmässiger finanzieller Beitrag nach Programmkomponenten konnte in den Verhandlungen nicht durchgesetzt werden, denn dies war auch keinem anderen Drittstaat gewährt worden. Im ungünstigsten Fall könnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Schweiz ab einem gewissen Zeitpunkt einen grösseren Beitrag an Aktivitäten der EUSPA bezogen auf Programmkomponenten des EU-Weltraumprogramms leisten müsste, an denen sie nicht beteiligt ist. Das Budget der EUSPA könnte sich in diesem Fall zu Ungunsten der Schweiz hin zu den anderen Programmkomponenten verschieben. Zurzeit wird das Budget der EUSPA zu 95 Prozent für Galileo und EGNOS verwendet578 und es ist nicht zu erwarten, dass sich dies mittelfristig erheblich ändert. Würde das Ungleichgewicht zwischen den Aktivitäten der EUSPA bezogen auf Galileo und EGNOS und den Aktivitäten der EUSPA bezogen auf die anderen Programmkomponenten zu gross, bestünde – als ultima ratio – jederzeit die Möglichkeit einer Kündigung des EUSPA-Abkommens. Eine Kündigung würde allerdings zum Verlust der von der Schweiz bis zu diesem Zeitpunkt an die EUSPA geleisteten Beiträge führen, ohne Rückerstattung. Das Verhandlungsmandat legt fest, dass «die schweizerische Delegation [...] beauftragt [wird], einen Abzug für [...] die vorerst partielle Teilnahme auszuhandeln» und dass «nachträgliche Budgetaufstockungen auf Seiten der EU [...] nicht automatisch zu einer Erhöhung des Schweizer Beitrags [führen].» In Anbetracht dessen, dass das Mandat aus dem Jahr 2009 stammt und dass es sich auf die Vorgängeragentur der EUSPA bezieht, kann dieser Verweis auf die nur teilweise Beteiligung nicht direkt auf einen anteiligen finanziellen Beitrag an der EUSPA nach Programmkomponenten angewandt werden. Beide Passagen verdeutlichen jedoch, dass die Absicht bestand, die Schweiz vor unverhältnismässigen finanziellen Beiträgen zu schützen. Dies erforderte in den Verhandlungen die Aufnahme von Leitplanken für den Fall einer künftigen Ausweitung der Aktivitäten der EUSPA, an welchen sich die Schweiz nicht beteiligt. Eine Änderung der Verordnung (EU) 2021/696 könnte Drittstaaten wie der Schweiz auf den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ab 2028 ermöglichen, einen Beitrag zu bezahlen, der sich auf die Aktivitäten beschränkt, an denen sie teilnehmen. Aus diesem Grund wird im EUSPA-Abkommen die Möglichkeit eines zukünftigen anteiligen finanziellen Beitrags an der EUSPA nach Programmkomponenten berücksichtigt. Neu gegenüber dem Abkommensentwurf von 2019 ist eine Teilnahmegebühr von vier Prozent des jährlichen Beitrags. Eine solche wird erst seit dem laufenden MFR ab 2021 für Drittstaaten für die Teilnahme an EU-Agenturen erhoben. Für die ersten beiden Teilnahmejahre konnte eine Staffelung ausgehandelt werden. Zusätzlich erhält der Gemischte Ausschuss des EUSPA-Abkommens die Kompetenz, die Gebühr ab dem neuen MFR ab 2028 zu ändern.

Zur Aushandlung des Abkommens fanden sieben Verhandlungsrunden statt, die letzte am 27. November 2024. Die Verhandlungen konnten am 20. Dezember 2024 materiell abgeschlossen werden. Die Verhandlungsdelegation der Schweiz setzte sich aus 578 www.euspa.europa.eu > About > Corporate documents > Single Programming Document (SPD) > EUSPA Single Programming Document 2026-2028.

dem ASTRA, der Abteilung Europa des STS-EDA (Co-Verhandlungsleitung), dem SBFI und dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) zusammen.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.